Die Steuerlast kann wie ein schweres Gewicht sein, das auf die Kapitalauszahlungen drückt. © picture alliance / Westend61 | Bartek Szewczyk
  • Von Sabine Groth
  • 19.04.2023 um 10:36
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Werden die Früchte eines Ansparprozesses geerntet, geht ein Teil davon ans Finanzamt. Kapitalauszahlungen aus Fonds und Fondspolicen werden allerdings unterschiedlich besteuert. Welche Auswirkungen das hat, lesen Sie im dritten Teil unserer Serie „Fondspolice vs. Fonds-Direktanlage – so entscheiden Sie richtig!“

Regelmäßiges Sparen in Investmentfonds ­– und speziell in Aktienfonds ­– ist ein sehr guter Weg, um langfristig für das Alter vorzusorgen. Dies geht als Direktanlage oder über den Umweg Fondspolice. Auch wenn dieser Umweg zunächst mehr Kosten verursachen kann, stellt sich die Frage, welche Anlageart unter Kosten- und Steuergesichtspunkten letztlich die bessere Alternative ist.

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Wie werden eigentlich Investmentfonds besteuert?

Im ersten Teil unserer Serie haben wir gezeigt, wie sich die unterschiedlichen Steuerregeln auswirken, wenn während der Ansparphase das angesparte Vermögen in andere Fonds umgeschichtet wird. In diesem Teil betrachten wir die Kapitalauszahlungen aus Fonds und Fondspolicen.

Fonds: Pauschale Abgeltungsteuer

Wer Fondsanteile verkauft, muss Abgeltungsteuer auf den Veräußerungsgewinn zahlen. Ausnahme: Liegt der persönliche Einkommensteuersatz unter dem Abgeltungssteuersatz, gilt dieser. Die Abgeltungsteuer beträgt pauschal 25 Prozent beziehungsweise 26,375 Prozent (inklusive 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag, sog. „Soli“) plus ggf. Kirchensteuer. Zwar wurde 2021 für die meisten Einkommensteuerzahler der Soli abgeschafft, auf die Abgeltungsteuer fällt er jedoch weiterhin an.

Den Veräußerungsgewinn definiert das Einkommensteuergesetz als „Unterschied zwischen den Einnahmen aus der Veräußerung nach Abzug der Aufwendungen, die im unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit dem Veräußerungsgeschäft stehen, und den Anschaffungskosten“. Von diesem Gewinn werden die während der Haltedauer bereits versteuerten Vorabpauschalen abgezogen. Und eventuelle Teilfreistellungen – bei Aktienfonds zum Beispiel 30 Prozent – werden berücksichtigt. (Mehr zu Vorabpauschale und Teilfreistellung in Teil 2 unserer Serie.)

Fondspolicen: 12/62-Regel bringt Steuervorteile

Bei Fondspolicen will der Fiskus – im Gegensatz zu Fonds – keine Steuer, solange kein Geld aus der Police abfließt. Erst bei Kapitalauszahlungen kommt die Steuer ins Spiel. Auch hier gilt eine Teilfreistellung für die Erträge, sofern sie aus Investmentfonds stammen. Sie liegt bei 15 Prozent. Welche Steuerregeln gelten, hängt davon ab, ob der Kunde bestimmte Voraussetzungen erfüllt.

Idealerweise erfüllt er die 12/62-Regel. Diese besagt, dass die Fondspolice zum Zeitpunkt der Kapitalauszahlung mindestens 12 Jahre bestanden haben muss und der Kunde das 62. Lebensjahr vollendet hat. Für Altersvorsorgesparer trifft dies in der Regel zu. Es greift dann das Halbeinkünfteverfahren. Nur die Hälfte des Unterschiedsbetrags zwischen der ausbezahlten Summe und den eingezahlten Beiträgen muss versteuert werden – allerdings nicht mit der Abgeltungsteuer, sondern mit dem persönlichen Einkommensteuersatz. Dieser liegt zwar häufig höher, da er sich aber nur auf den halben Betrag bezieht, ist die Steuerlast selbst beim Höchststeuersatz plus Soli und ggf. Kirchensteuer meist geringer.

Steuermindernd kann sich eine schrittweise Auszahlung auswirken. Falls es der Versicherungsvertrag erlaubt und das Kapital ohnehin nicht auf einen Schlag benötigt wird, kann die Summe über mehrere Jahre entnommen werden und so die Steuerprogression gemildert werden.

Wird die 12/62-Regel nicht eingehalten, etwa bei einer frühzeitigen Teilentnahme, einer Kündigung oder wenn der Vertrag von vornherein nicht für die Altersvorsorge vorgesehen war, ist der volle Unterschiedsbetrag zu versteuern. Dann zum Abgeltungssteuersatz plus Soli und gegebenenfalls Kirchensteuer. Hier kann am Ende netto immer noch ein höherer Ertrag erzielt werden als bei der Fonds-Direktanlage, es kann aber auch die Fondsanlage die bessere Wahl sein. Das hängt unter anderem von den Kosten für den Policenmantel, der Höhe der Vorabpauschale und möglichen Fondswechseln während der Laufzeit ab.

Verschweigen lassen sich Kapitalauszahlungen vor dem Fiskus nicht. Im Gegenteil, Policen-Sparer müssen aktiv werden. Wie die depotführenden Gesellschaften bei Fonds führen auch die Versicherer automatisch Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 Prozent plus Soli und ggf. Kirchensteuer auf den Unterschiedsbetrag an das Finanzamt ab. Versicherte, die unter das Halbeinkünfteverfahren fallen, müssen sich die zu viel gezahlte Steuer über ihre Einkommensteuererklärung mit der Anlage KAP zurückholen.

Beispielrechnung: Wie die Steuern den Anlageerfolg steuern

Mithilfe eines hauseigenen Berechnungs-Tools hat die Helvetia schweizerische Lebensversicherungs-AG durchgespielt, wie groß die Differenz beim Anlageergebnis allein aufgrund der unterschiedlichen steuerlichen Behandlung ausfallen kann. Die Vorgaben lauteten: Laufzeit: 37 Jahre, Monatsbeitrag: 250 Euro, erwartete Rendite (berechnet nach BVI-Methode): 6 Prozent pro Jahr, erwartetes Jahreseinkommen am Ende der Laufzeit: 40.000 Euro, ledig, Basiszins: 2,55 Prozent, drei Fondswechsel, jährlicher Sparerfreibetrag: 1.000 Euro.

Der Fondssparer hätte am Ende der Laufzeit nach Steuern ein Vermögen von knapp 286.000 Euro. Wählt der Kunde stattdessen die Fondspolice und hält die 12/62-Regel nicht ein, sind es rund 297.000 Euro. Fällt er hingegen unter das Halbeinkünfteverfahren, erhält er etwa 306.000 Euro. Die Steuervorteile sorgen in diesem Fall also dafür, dass er rund 20.000 Euro mehr als der Fondssparer für seinen Ruhestand zur Verfügung hat.

Die absoluten Zahlen sollten nicht überbewertet werden. Dies ist nur ein Beispiel, das plausibel erscheint. Mit der Änderung der Annahmen lässt sich die Differenz der Nachsteuer-Kapitalauszahlungen nach oben und unten treiben. Das Halbeinkünfteverfahren ist jedoch ein klarer steuerlicher Vorteil.

autorAutorin
Sabine

Sabine Groth

Sabine Groth schreibt seit über 20 Jahren schwerpunktmäßig über Geldanlage sowie weitere Finanz- und Wirtschaftsthemen, seit 2009 als freie Journalistin. Zu ihren Auftraggebern zählen vor allem Fachmagazine und -portale.

kommentare
info@prof-bockholt.de
Vor 1 Jahr

Es ist ausgezeichnet, wie Frau Groth dieses heiße Thema angeht. Natürlich wünschte ich noch mehr Rechendetails in der Betrachtung nach Kosten und nach Steuern bei einem solchen fundierten Vergleich. Leider habe ich in diesem Jahr zwei Angebote zur fondsgebundenen Rentenversicherung erhalten, bei denen von 100 € Beitrag pro Monat gerade 80 € nach Kosten durchschnittlich investiert werden. Bei Investmentfonds müsste auch ein eventuelles Agio berücksichtigt werden. Wie dann die Auszahlungen nach Kosten und dann nach Steuern aussehen, wäre sehr interessant zu erfahren. MfG Prof. H. Bockholt, Koblenz

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Vor 1 Jahr

Es ist ausgezeichnet, wie Frau Groth dieses heiße Thema angeht. Natürlich wünschte ich noch mehr Rechendetails in der Betrachtung nach Kosten und nach Steuern bei einem solchen fundierten Vergleich. Leider habe ich in diesem Jahr zwei Angebote zur fondsgebundenen Rentenversicherung erhalten, bei denen von 100 € Beitrag pro Monat gerade 80 € nach Kosten durchschnittlich investiert werden. Bei Investmentfonds müsste auch ein eventuelles Agio berücksichtigt werden. Wie dann die Auszahlungen nach Kosten und dann nach Steuern aussehen, wäre sehr interessant zu erfahren. MfG Prof. H. Bockholt, Koblenz

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