- Von Andreas Harms
- 04.07.2025 um 12:32
Die finanzielle Lage in der Pflegeversicherung spitzt sich zu. Das ist so weit nicht neu. Doch jetzt soll sich eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe mit der nötigen Pflegereform befassen. Pünktlich dazu legt der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) einen Zehn-Punkte-Plan vor. Die Vorschläge würden die Pflege „generationengerecht, finanzierbar und praxisnah“ gestalten, schwärmt der Verband.
Wenn der Lobbyverband etwas vorschlägt, dann ist die Richtung zunächst klar: Weniger Umlagesystem, mehr private Pflegevorsorge. Im Grunde so, wie es die PKV ja auch macht.
Damit steigen die Ausgaben jedes Einzelnen zwar auch. Allerdings fließen sie dann nicht ins soziale System, sondern in private Verträge, also in die eigene Pflegeversicherung. Der Staat soll nach Vorstellung des PKV-Verbands solche privaten Pflegeversicherungen fördern. Das soll in erster Linie steuerlich passieren und nicht über direkte Zuschüsse wie zum Beispiel in der Riester-Rente.

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Diesen grundsätzlichen Ansatz bestätigt auch PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther, indem er sagt: „Die PKV fordert einen echten Paradigmenwechsel in der Pflegefinanzierung. Die Umlagefinanzierung darf nicht ausgeweitet, sondern muss sinnvoll ergänzt werden: Durch eine Stärkung der Eigenverantwortung und der generationengerechten privaten und betrieblichen Vorsorge. Die Private Pflegeversicherung ist hier Teil der Lösung, denn sie sorgt für die im Alter steigenden Ausgaben vor.“
Manche Vorschläge betreffen allerdings die Ausgabenseite. Leistungen sollen einfacher und flexibler werden. Bürokratie in der Pflege müsse man abbauen, fordert der Verband. Prävention soll verhindern, dass Menschen überhaupt erst auf Pflege angewiesen werden.
Und hier sind die zehn Vorschläge im Wortlaut:
Pflegefinanzierung nachhaltig und generationengerecht sichern
Der PKV-Verband fordert einen echten Kurswechsel: mehr Eigenverantwortung und kapitalgedeckte Vorsorge statt immer höherer Defizite im Umlagesystem.
Private Vorsorge gezielt fördern
Um die Vorsorge für den Pflegefall breiter in der Gesellschaft zu verankern, müssen Pflegezusatzversicherungen – ob individuell oder betrieblich – steuerlich gefördert werden.
Beitragszahler entlasten: Versicherungsfremde Leistungen aus Steuermitteln finanzieren
Die Beiträge zur Pflegeversicherung dürfen nicht für die Rentenversicherung pflegender Angehöriger zweckentfremdet werden.
Dynamik bei den Ausgaben zur vollstationären Pflege zurückfahren
Die Einführung des prozentualen Zuschusses war eine der teuersten Sozialreformen in der Pflege. Der Ausgabenzuwachs muss zwingend abgebremst werden.
Budget einführen und informelle Pflege gezielt stärken
Die Einführung eines Budgets, das die Versicherten individuell einsetzen können, unterstützt insbesondere pflegende Angehörige und Ehrenamtliche in der häuslichen Pflege.
Pflegegrad 1 konsequent auf Prävention ausrichten
Leistungen des Pflegegrads 1 sollten auf Beratung, Pflegekurse, Hilfsmittel und Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds beschränkt bleiben.
Pflegeberatung neu denken – bedarfsgerecht und vorbeugend
Die Beratung muss stärker auf den individuellen Bedarf abgestimmt und mit Pflegekursen und Präventionsinstrumenten sinnvoll verknüpft werden.
Bürokratie abbauen – Digitalisierung vorantreiben
Die Datenerhebung in der Pflege muss auf das fachlich Notwendige reduziert werden. Eine zentrale digitale Daten- und Kommunikationsplattform soll Qualitätsprüfungen vereinfachen.
Prävention als Leitprinzip verankern
Prävention muss systematisch gefördert werden. Das stärkt die Selbstständigkeit pflegebedürftiger Menschen und verhindert ein Fortschreiten der Pflegebedürftigkeit.
Qualitätssicherung verständlich, verbindlich, verbraucherfreundlich gestalten
Prüfberichte müssen laienverständlich sein und die Auswahl einer Pflegeeinrichtung erleichtern. Die Einrichtungen müssen stärker an den Qualitätsprüfungen mitwirken.
In seinem Papier geht der PKV-Verband auf die einzelnen Punkte ausführlich ein. Hier können Sie es herunterladen.

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