- Von Andreas Harms
- 04.06.2025 um 17:20
Der aktuelle Test von Franke und Bornberg beginnt mit einem Lob. 16 Anbieter von Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU-Versicherungen) haben im Rahmen der 9. BU-Leistungspraxisstudie überprüfen lassen, wie sie Leistungsanträge bearbeiten. So viel wie nie zuvor. In dem Analysehaus freut man sich darüber.
Mit dabei sind:
- Allianz
- Alte Leipziger
- Axa
- Continentale
- Deutsche Ärzteversicherung
- Dialog
- DBV
- Ergo
- Generali
- Gothaer
- HDI
- Münchener Verein
- Nürnberger
- Signal Iduna
- Stuttgarter
- Zurich
In ihrer Studie nahmen die Analysten mindestens 125 Schadenakten je Versicherer aus dem Jahr 2023 unter die Lupe und werteten Daten aus. Macht insgesamt theoretisch 2.000 Fälle. Tatsächlich sind es über 1.650, weil einige Versicherer Leistungen gemeinsam prüfen.

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Also, wie schaut es aus mit den Schadensfällen? Zunächst die wohl wichtigste Zahl: In fast 80 Prozent der Fälle haben die Versicherer den Antrag bewilligt. Hier die Gründe, warum das bei den übrigen nicht geklappt hat:

Weiter geht es mit der Frage, welche Krankheiten die Menschen berufsunfähig werden lassen. Hier die Ergebnisse:

Und weitere Erkenntnisse gibt es aus der Studie. Wie alt Versicherte bei Beginn ihrer Berufsunfähigkeit sind, hängt stark von der Erkrankung ab. Während psychische Krankheiten oder Unfälle schon in jungen Jahren zum Aus im Job führen können, macht der Kreislauf eher im fortgeschrittenen Alter berufsunfähig.
Besonders häufig wird die BU-Rente zwischen dem 49. und 59. Lebensjahr bewilligt. Bei jungen Erwachsenen liegt die Ablehnungsquote besonders hoch. Die Hälfte aller Ablehnungen wegen Verstoßes gegen die vorvertragliche Anzeigepflicht (VVA) gibt es bis zum Alter von 35 Jahren.
Die getesteten Versicherer zahlen jede zweite BU-Rente bis zum vertraglichen Ende. Für rund 30 Prozent der Versicherten endet sie vor Vertragsablauf, weil sich ihr Gesundheitszustand verbessert. Nur drei von hundert Leistungsempfängern werden auf eine Tätigkeit verwiesen, die dem Gesundheitszustand und dem erreichten Status entspricht.
Verweisung nur noch selten
Damit wird klar, dass die sogenannte Verweisung eine eher kleine Rolle spielt. „Als Ablehnungsgrund sind Verweisungen nur in homöopathischen Dosen nachweisbar“, sagt Michael Franke, geschäftsführender Gesellschafter von Franke und Bornberg. Mit einer Quote von 0,12 Prozent beziehungsweise sieben Leistungsfällen aus dem Altbestand eigne sich der Verzicht auf abstrakte Verweisung als Differenzierungsmerkmal längst nicht mehr. Ähnlich selten kam es auch vor, dass der Versicherer forderte, der Kunde möge sein Unternehmen umorganisieren. Das waren 0,16 Prozent der abgelehnten Fälle.
Weiter mit der Service-Frage, wie lange es denn dauert, bis die Versicherer die Schadensmeldungen bearbeitet haben. Laut Studie vergingen insgesamt im Schnitt 190 Tage, also etwas mehr als die Faustformel von sechs Monaten. Für Ablehnungen nehmen sich Versicherer mehr Zeit (197 Tage) als für Zustimmungen (179 Tage).
Bei psychischen Erkrankungen und bei Unfällen ist der Zeitbedarf besonders hoch, weil sie oft auf ärztliche Gutachten oder Berichte von Polizei und Staatsanwaltschaft warten müssen. Vergleichsweise schnell fällt die Entscheidung bei Krebs.

Aktuelle Ratings für die Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie hier bei Franke und Bornberg abrufen.

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