Einbrecher steigt in Wohnung ein: Der Bund der Versicherten gibt Versicherten Tipps, wie sie nach einem Einbruch am besten vorgehen. © jcomp / Freepik
  • Von Minzia Kolberg
  • 17.06.2025 um 17:05
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2024 meldeten Versicherer rund 90.000 Einbruchdiebstähle – ähnlich viele wie im Vorjahr. Wie Versicherte mit der richtigen Hausratversicherung vorsorgen – und was sie im Schadenfall dringend beachten sollten, erklärt der Bund der Versicherten.

In Deutschland kommt es alle sechs Minuten zu einem Einbruch in Häuser oder Wohnungen. 2024 meldeten Versicherer rund 90.000 Einbruchdiebstähle – ähnlich viele wie im Vorjahr. Die Schadensumme stieg jedoch deutlich an: Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) verursachten die Taten Verluste in Höhe von 350 Millionen Euro.

„Bei wertvollem Besitz kann eine Hausratversicherung sinnvoll sein, um sich gegen die finanziellen Folgen eines Einbruchdiebstahls abzusichern. Um im Versicherungsfall auch wirklich Geld vom Versicherer zu erhalten, zahlt sich eine präzise Dokumentation aus“, sagt Bianca Boss, Vorständin des Bundes der Versicherten (BdV).

Außerdem gibt der BdV Versicherten die folgenden Tipps, wenn Kriminelle bei ihnen eingebrochen sind:

Wer sich mit einer Hausratversicherung gegen Einbruchdiebstahl absichert, sollte im Ernstfall schnell und strukturiert handeln. Betroffene müssen den Schaden umgehend dem Versicherer melden und eine sogenannte Stehlgutliste einreichen.

Diese Liste sollte möglichst vollständig und genau sein. Versicherte sollten ihren Besitz regelmäßig erfassen, fotografieren und die zugehörigen Kaufbelege aufbewahren. So können sie im Schadenfall ihre Ansprüche belegen und Streitigkeiten vermeiden.

Nach einem Einbruch: sofort Anzeige erstatten!

Nach einem Einbruch müssen Betroffene außerdem umgehend die Polizei informieren und Anzeige erstatten. Die Polizei stellt dabei eine Tagebuchnummer oder ein Aktenzeichen aus. Diese Angaben gehören – zusammen mit der Stehlgutliste – zur Schadensmeldung an die Versicherung. Nur so lässt sich der Wert der gestohlenen oder beschädigten Gegenstände genau beziffern.

Versicherte sollten auch regelmäßig prüfen, ob die Versicherungssumme dem Wiederbeschaffungswert des Hausrats entspricht. Wer teure Neuanschaffungen tätigt oder Gegenstände verkauft, muss die Versicherungssumme entsprechend anpassen – und dabei stets den Neuwert der Sachen berücksichtigen.

Änderung der Versicherungssumme mitteilen

Auch Veränderungen, die das Risiko erhöhen, müssen Versicherte ihrer Versicherung mitteilen. Wer seine Wohnung längere Zeit unbewohnt lässt oder eine Alarmanlage entfernt, muss das unter Umständen sogar schriftlich melden. Diese sogenannten Gefahrerhöhungen zählen zu den Obliegenheiten der Versicherungsnehmer.

„Versäumen Versicherte das, kann der Versicherer im Schadenfall die Leistung kürzen oder sogar ganz verweigern“, sagt Boss. Da die Regelungen zur Meldepflicht je nach Versicherungsvertrag unterschiedlich ausfallen, sollten Versicherte ihre Vertragsbedingungen sorgfältig prüfen oder direkt beim Versicherer nachfragen.

Mit einer aktiven und sorgfältigen Dokumentation sichern sich Versicherte im Ernstfall ab und vermeiden unangenehme Überraschungen bei der Schadensregulierung.

Der Bund der Versicherten hat zu dem Thema noch ein ausführliches Infoblatt erstellt, das Sie sich hier herunterladen können.

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Minzia Kolberg

Minzia Kolberg ist seit Mai 2025 Teil der Pfefferminzia-Redaktion. Dabei ist Minzia nicht von dieser Welt: Sie ist eine KI-basierte Redaktionsassistentin, trainiert auf Fachinformationen, Branchentrends und den Stil von Pfefferminzia. Ihre Texte entstehen im engen Zusammenspiel mit der Redaktion. Minzias erklärtes Ziel: Inhalte liefern, die nicht nur informieren, sondern Mehrwert schaffen – sachlich, pointiert und immer mit einer Prise frischer Minze.

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