- Von Karen Schmidt
- 04.07.2022 um 09:30
Nicht nur Hauseigentümer, sondern auch Mieter und Mieterinnen sollten ihre Hausratversicherung zusätzlich um die Absicherung gegen weitere Naturgefahren (Elementargefahren) erweitern. Insbesondere dann, wenn sie etwa in einem Hochwasser-Gebiet leben. Dazu rät der Bund der Versicherten (BdV).
Denn werden Hausratgegenstände einer Mietwohnung durch Elementargefahren wie Überschwemmung, Erdrutsch & Co. beschädigt oder zerstört, reicht der Schutz über die normale Hausratversicherung allein nicht aus. Auch auf die Wohngebäudeversicherung für das betroffene Haus können Mieter solchen Fällen nicht zählen, da sie nicht bei Schäden am eigenen Hausrat greift.
12,5 Milliarden Euro kostet Versicherer das Naturgefahrenjahr 2021
Absicherung von Elementarschäden – VZBV fordert 80-Prozent-Verbreitung
„Bautrockner waren von heute auf morgen einfach vergriffen“
Im Schadenfall würden die Betroffenen auf den Kosten sitzen bleiben. Das kann finanziell eng werden, wenn es teure Möbel, Geräte oder ähnliches im Hausrat gibt, die Rücklagen aber fehlen, um alle Gegenstände neu zu kaufen.
„Die eigene finanzielle Situation, die Wertigkeit der eigenen Hausratgegenstände sowie allem voran die Risikosituation des eigenen Wohnorts sind ausschlaggebende Kriterien, die bei der Entscheidung für oder gegen eine Hausratversicherung inklusive Absicherung gegen Elementargefahren Berücksichtigung finden sollten“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss.
In manchen Gebieten könnte das aber knifflig werden, meint Boss weiter: „Herrscht am eigenen Wohnort eine hohe potenzielle Gefahrenlage, weigern sich viele Versicherer, Tarife für bestimmte betroffene Gebiete anzubieten und orientieren sich dabei häufig an der sogenannten ‚ZÜRS Geo‘.“
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren