Urteil gefällt, aber noch nicht rechtskräftig: Assekuradeur darf sich nicht als Versicherung bezeichnen © VBlock / Pixabay
  • Von Andreas Harms
  • 01.07.2025 um 14:51
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Die Wettbewerbszentrale ging vor Gericht erfolgreich gegen einen Assekuradeur vor, der sich selbst auf seiner Internet-Seite als „Versicherung“ bezeichnet hatte. Das darf er nun nicht mehr. Eine andere Forderung der Wettbewerbszentrale lehnte das Gericht allerdings ab.

Ein Assekuradeur hat sich in seinem Internetauftritt selbst als Versicherung bezeichnet – und nun deshalb gegen die Wettbewerbszentrale ein Gerichtsverfahren verloren. Wie das Landgericht München I urteilt, führt die Bezeichnung als „Versicherung“ in die Irre (Aktenzeichen: 37 O 13498/24). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Von dem Verfahren berichtet die Wettbewerbszentrale in einem Schreiben, das der Versicherungsanwalt Norman Wirth von der Kanzlei Wirth-Rechtsanwälte in dem Karriereportal Linkedin veröffentlicht hat. Wirth schreibt dazu: „Vorsicht bei Werbung mit dem Begriff ‚VERSICHERUNG‘, wenn man keine Versicherung ist.“

Wie uns eine sichere Quelle aus dem Markt mitteilte, handelt es sich bei dem Assekuradeur um das Münchener Unternehmen Fresh Insurance Services. Auf Anfrage bittet man dort um Verständnis, dass man sich nicht zu laufenden Verfahren äußern könne.

Assekuradeure, heißt es im Schreiben der Wettbewerbszentrale, seien „keine Versicherungsunternehmen, sondern spezialisierte Versicherungsvermittler, die im Auftrag von Versicherungsgesellschaften handeln und häufig Aufgaben übernehmen, die normalerweise von einer Versicherungsgesellschaft selbst erledigt werden“.

Dem ist aber hinzuzufügen, dass die Arbeit vieler Assekuradeure über die beschriebenen Umstände hinausgehen. Denn sie entwickeln oft eigene Tarife, die sie auf ganz spezielle Zielgruppen zuschneiden. Dann wenden sie sich mit diesen Tarifen an Versicherungsunternehmen, damit die die Risiken übernehmen. Sie handeln also gar nicht unbedingt „in deren Auftrag“, wie die Wettbewerbszentrale anführt, sondern aus eigenem Antrieb. Versicherer sind sie allerdings definitiv nicht.

In seinen häufig gestellten Fragen auf seiner Website, den FAQ, habe sich der Assekuradeur selbst als Versicherung bezeichnet, werfen ihm die Wettbewerbshüter vor. Das sei „irreführend“.

Assekuradeur braucht das Logo nicht zu ändern

Sie beziehen sich dabei auf den Bezeichnungsschutz in Paragraf 6 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG). Demnach dürften nur Versicherungsunternehmen den Begriff Versicherung, auch in anderen Sprachen, nicht in der Firma, also dem Unternehmensnamen, und nicht zu Werbezwecken nutzen.

Zwar wies der Assekuradeur in seinen Erstinformationen darauf hin, dass er einer ist. Doch laut Gericht reicht das nicht aus, um den Irrtum zu beseitigen.

Auf anderer Ebene stellten sich die Richter allerdings gegen die Wettbewerbshüter. Denn der beklagte Assekuradeur nutzte in Logo und Unternehmensname den Begriff „Insurance“, das englische Wort für „Versicherung“. Doch weil er noch das Wort „Services“ zugefügt hatte, lasse sich das als Dienstleistung in Zusammenhang mit Versicherungsprodukten lesen. Das kann also so bleiben.

Eigenen Angaben zufolge ist das Urteil Teil einer größeren Aktion der Wettbewerbszentrale. Sie ging aus denselben Gründen noch gegen fünf weitere „Vermittler“ vor, die sich als „Versicherung“ bezeichneten. Mit vier von ihnen habe man sich inzwischen außergerichtlich geeinigt, dass sie das künftig nicht mehr machen. Ein weiterer Fall läuft noch.

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Andreas Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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