- Von Minzia Kolberg
- 16.06.2025 um 16:18
Egal ob Handwerksbetrieb, Ladenlokal oder Gastronom: Ohne passende Betriebshaftpflicht kann es bei einem Schaden richtig teuer werden – und zwar schon vor dem ersten Auftrag. Denn eine Betriebshaftpflichtversicherung ist für Gewerbetreibende kein Nice-to-have, sondern absolute Pflicht.

Betriebshaftpflichtversicherung: Das sind die besten Anbieter 2025
Berufs- und Betriebshaftpflicht – diese Unterschiede sollten Sie kennen
Wie sinnvoll sind Zusatzbausteine in der Betriebshaftpflicht?
Doch welcher Versicherer bietet das beste Gesamtpaket aus Preis, Leistung und Service? Genau das wollte die Vema von ihren Maklerpartnern wissen – und hat in einer aktuellen Umfrage nach den Favoriten für diese drei Zielgruppen gefragt:
- Büro/Handel/Handwerk,
- Bauhaupt- und Baunebengewerbe sowie
- Gastronomie.
Büro, Handel, Handwerk: Axa vorn
In der Kategorie Büro, Handel und Handwerk konnte sich die Axa mit 9,4 Prozent der Nennungen den Spitzenplatz sichern – unter anderem durch ihr Vema-Deckungskonzept. Auf den Plätzen zwei und drei folgen die Allianz mit 8,0 Prozent der Nennungen und die Alte Leipziger mit einer Zustimmung von 7,8 Prozent.
Baugewerbe: Hier regiert die VHV
Deutlich klarer ist das Bild im Bereich Bauhaupt- und Baunebengewerbe:
- VHV dominiert mit 23,6 Prozent aller Nennungen.
- Dahinter folgen R+V (11,5 Prozent) und
- die SV Sparkassenversicherung (7,1 Prozent), ebenfalls mit Vema-Konzept.
Gastronomie: Haftpflichtkasse überzeugt
In der Gastronomie sichert sich die Haftpflichtkasse den ersten Platz mit 13,6 Prozent. Auch Axa (11,0 Prozent, wieder mit Vema-Konzept) und die Alte Leipziger (8,4 Prozent) landen in den Top drei.
Die Vema-Makler haben die Produktqualität, die Bearbeitung von Anträgen und Policierung, die Erreichbarkeit und – ganz entscheidend – Erfahrungen im Leistungsfall beurteilt. Um verfälschte Einzelfälle zu vermeiden, hat Vema die Makler gebeten, maximal drei Anbieter pro Sparte zu nennen.
Wer die Vema-Favoriten bei der gewerblichen Sachversicherung waren, lesen Sie hier.

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