Ist das Kind krank oder muss es aufgrund von Corona-Maßnahmen zuhause betreut werden, können Eltern in diesem Jahr 20 Tage Kinderkrankengeld pro Kind beantragen. © picture alliance / Zoonar | Alexandra Troyan
  • Von Manila Klafack
  • 04.02.2021 um 13:11
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lesedauer Lesedauer: ca. 01:15 Min

Für dieses Jahr erhalten Eltern doppelt so viele Kindernkrankentage, wenn Kinder krank sind oder der Nachwuchs aufgrund der Corona-Maßnahmen zuhause betreut werden muss. Statt der üblichen 10 können Arbeitnehmer in diesem Jahr 20 Tage mit ihrem Kind zuhause bleiben.

Eltern erhalten Kinderkrankengeld, wenn das eigene Kind krank ist oder aktuell aufgrund von geschlossenen Kindertagesstätten und Schulen zu Hause bleiben muss. Das Kinderkrankengeld beträgt in der Regel 90 Prozent des Nettogehalts. Diese Lohnersatzleistung im Fall von kranken Kindern müssen Arbeitnehmer ebenso wie das Elterngeld oder Kurzarbeitergeld in der Steuererklärung angeben. Darauf weist der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe hin.

Wegen der Corona-Pandemie hat die Bundesregierung die Zahl der Kinderkrankentage erhöht.

Das sind die wichtigsten Neuerungen:
  • Anstelle der 10 Tage pro Kind und Elternteil pro Jahr gibt es rückwirkend ab 5. Januar 20 Tage im Jahr 2021 pro Kind und Elternteil.
  • Alleinerziehende erhalten 40 Tage pro Kind. A
  • rbeitnehmer, die ihr im gleichen Haushalt lebendes krankes Kind bis zwölf Jahre zu Hause betreuen, können Kinderkrankengeld bei der Krankenkasse beantragen und dieses in die Steuererklärung aufnehmen.
  • Anspruchsberechtigt sind auch Eltern, die im Homeoffice arbeiten, so der Hinweis des Lohnsteuerhilfevereins.
Kinderkrankengeld gilt in der Steuererklärung eine „Einkommensersatzleistung“

Wie sich das Kinderkrankengeld im Fall von kranken Kindern auf die Steuerpflicht auswirkt, erklärt der Lohnsteuerhilfeverein so: Es wird am Ende des Jahres dem Einkommen hinzugerechnet. Eingetragen wird die Summe in der Steuererklärung im Mantelbogen unter „Einkommensersatzleistungen“.

Dadurch erhöhe die im Grunde steuerfreie Ersatzleistung den persönlichen Steuersatz, mit dem das restliche Einkommen versteuert wird. Dieser sogenannte Progressionsvorbehalt, dem das Kinderkrankengeld unterliegt, kann unter Umständen dazu führen, dass der Arbeitnehmer mehr Steuern zahlen muss.

Die Krankenkasse übermittelt die Höhe der Ersatzleistung automatisch an das Finanzamt. Zudem erhalten Eltern von der Krankenkasse eine „Bescheinigung für das Finanzamt“ über die Höhe der Leistung für das Kinderkrankengeld des vergangenen Jahres.  

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Manila Klafack

Manila Klafack war bis März 2024 Redakteurin bei Pfefferminzia. Nach Studium und redaktioneller Ausbildung verantwortete sie zuvor in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.

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