Vertragsunterzeichnung: Vor dem Kauf oder Verkauf von Maklerbeständen müssen Vertriebler ihre Hausaufgaben machen. © Panthermedia
  • Von Peter Schmidt
  • 18.02.2019 um 11:13
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Keiner ist fehlerfrei. So ist das auch bei Maklern, wenn es um Bestandsverkäufe oder -käufe geht. Aber wenn man typische Fehler kennt, dann kann man diese auch vermeiden. Nachfolge-Experte und Assekuranz-Doc Peter Schmidt hat für Pfefferminzia die Top-3-Fehler für Käufer und Verkäufer analysiert.

Fehler Nummer 2 der Käufer: Angst

Kommen wir zum Fehler #2 bei Bestandskäufern. Als Fehler möchte ich es eigentlich nicht bezeichnen, eher als Hindernis #2 – Ängstlichkeit bis ins letzte Detail beim Kauf. Es wird immer Situationen geben, bei denen der Verkäufer und der Käufer in Konflikt in Sachen Haftung kommen. Auch Rechtsanwälte auf beiden Seiten machen solche Situationen nicht leichter, wenn unterschiedliche, aber berechtigte Interessen aufeinandertreffen.

Nehmen wir ein Beispiel: Ein Käufer will riskante Kapitalanlageprodukte im Bestand des Verkäufers nicht übernehmen. Sein Rechtsanwalt fertigt einen entsprechenden Kaufvertrag aus. Die Gegenseite will natürlich nur den gesamten Bestand verkaufen. Am besten noch nach dem Motto: Bestand so wie gesehen gekauft und ohne spätere Ansprüche auf Kaufpreisminderung oder Nachhaftung.

Risiko in Kauf nehmen oder endlos diskutieren?

Für den Käufer kommt nun der Punkt einer unternehmerischen Entscheidung: Nehme ich das (oft kleine) Risiko in Kauf oder führe ich diese Diskussion endlos. Meiner Meinung nach muss sich jeder Käufer im Klaren sein, dass ein Bestands- oder Unternehmenskauf auch Risiken birgt. Auch die beste Due Diligence kann dies nicht verhindern. Es gilt dann mutig, aber nicht hirnlos, unternehmerische Entscheidungen zu treffen.

Bedenken Sie auch, dass es zwischen Schwarz und Weiß auch Lösungen dazwischen gibt, bei denen Ihnen ein Experte auch weiterhelfen kann. Risiken lassen sich beispielsweise auch im Kaufpreis und dem Zahlungsmodus abbilden.

Bei Bestandsübertragungen oder Bestandsübernahmen besteht laut Oberlandesgericht Frankfurt keine Pflicht des neuen Maklers zur Bestandsaufnahme. Damit dürfte regelmäßig auch die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung des Verkäufers für dessen Verstöße greifen.

Professionelles Coaching kann helfen

Aber auch der Verkäufer kann dem Käufer Brücken bauen. Franziska Geusen, Geschäftsführerin bei Hans John Versicherungsmakler, verweist auf „die Möglichkeit der John-Anschluss-Rück, mit der der Verkäufer durch rückwirkende Optimierung des Versicherungsschutzes dazu beitragen kann, dass sein Maklerunternehmen nicht an Wert einbüßt, weil der Käufer mit Lücken im bestehenden Versicherungsschutz rechnen muss“.

Verfallen Sie als Käufer nicht zu sehr ins Klein-Klein. Unternehmerische Entscheidungen mit 100 Prozent Sicherheit gibt es nicht. Gehen Sie in den Meinungsaustausch mit Nachfolge-Profis. Ein professionelles Coaching beim Kauf kann wirkungsvoll helfen.

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Peter Schmidt

Dr. Peter Schmidt ist seit 2013 Inhaber der Unternehmensberatung Consulting & Coaching in Berlin und als Experte für Strategie- und Prozessberatung für Versicherer, Maklerpools, Vertriebe und Makler tätig.

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