Jan Roß ist Leiter Maklervertrieb bei der Inter Versicherungsgruppe © Ruediger Glahs
  • Von Manila Klafack
  • 06.03.2017 um 13:55
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Der Alltag von Bauhandwerkern birgt so manche Haftungsgefahr. Jan Roß, Leiter Maklervertrieb bei der Inter Versicherungsgruppe, erzählt von den Besonderheiten der Zielgruppe und der Lösung der Inter.

Pfefferminzia: Warum bietet die Inter einen speziellen Betriebshaftpflichtschutz für Unternehmer der Baubranche?

Jan Roß: Grundsätzlich besteht bei allen handwerklichen Tätigkeiten ein erhöhtes Risiko für das Entstehen von Sach- und Personenschäden. Unternehmen der Baubranche benötigen jedoch einen besonders umfassenden Schutz, da hier erfahrungsgemäß relativ viele Schäden entstehen, die mit hohen Forderungen des Geschädigten einhergehen können.

Welche besonderen Ansprüche an die Absicherung müssen Sie hier berücksichtigen?

Beim Abarbeiten der Kundenaufträge gelten andere Bedingungen als zum Beispiel in der Industrie oder in Dienstleistungsunternehmen. Eventuell entstehen Schäden an speziell gemieteten Maschinen oder beim Be- oder Entladen am Ladegut Dritter, oder ein Subunternehmer arbeitet mangelhaft – all diese und viele Besonderheiten mehr müssen abgesichert werden.

Wie sehen typische Risiken aus, die Ihre Betriebshaftpflichtversicherung abdeckt?

Die Umstände, unter denen ein Unternehmer tatsächlich haften könnte, sind sehr vielfältig. Daher erläutere ich das kurz anhand von Beispielen. Bei Vermögensschäden aus Arbeit und Leistungen bis 100.000 Euro könnte beispielsweise Folgendes eintreten: Ein Installateur soll Wartungsarbeiten an der Gastherme einer Großkantine durchführen. Dazu muss er den Hauptgashahn abstellen. Nachdem die Arbeit beendet ist, vergisst er, den Hahn wieder aufzudrehen, und er nimmt auch noch versehentlich die Schlüssel zum Heizungskeller mit. In der Kantine kann deshalb zur Mittagszeit kein Essen ausgegeben werden, und der Betreiber macht den Gewinnausfall geltend. Auch beim Punkt Aktive Werklohnklage gibt es häufiger solche Fälle. Ein Auftraggeber meint, dass ihm bei den Arbeiten des Handwerkers, unseres Versicherungsnehmers, ein Schaden an seinem Eigentum entstanden ist. Da er die Rechnung für die Werkleistung des Handwerkers noch nicht bezahlt hat, erklärt er die Aufrechnung. So bleibt dem Handwerker nur die gerichtliche Durchsetzung der Werklohnforderung.

Haben Sie noch ein Beispiel?

Auch die alltägliche Subunternehmerbeauftragung für alle versicherungsnehmerfremden Bautätigkeiten und -verrichtungen im Baugewerbe birgt oft Gefahren und ist in unserem Tarif enthalten. Es könnte sich Folgendes abspielen: Bei Umbauarbeiten vergibt ein Maurerbetrieb die Verputzerarbeiten an einen Subunternehmer. Dieser verursacht auf der Baustelle einen versicherten Schaden. Der Maurerbetrieb, unser Versicherungsnehmer, haftet zwar zunächst für diesen Schaden, kann aber Regress vom Subunternehmer fordern.

>> Zum Themenspecial “Gewerbeversicherung”.

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Manila Klafack

Manila Klafack war bis März 2024 Redakteurin bei Pfefferminzia. Nach Studium und redaktioneller Ausbildung verantwortete sie zuvor in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.

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