Übersxhwemmungen in Nordrhein-Westfalen: Hier wütete Tief „Axel“ besonders heftig. © dpa/picture alliance
  • Von Juliana Demski
  • 21.05.2019 um 14:01
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Derzeit tobt sich Tief „Axel“ in großen Teilen Deutschlands aus. Der Deutsche Wetterdienst warnt auch für die kommenden Tage noch vor Hochwassergefahr und Überschwemmungen. Welche Policen bei solchen Wetterlagen das eigene Hab und Gut schützen, erfahren Sie hier.

Starkregen, Sturm, Hochwasser und Überschwemmungen – viele Teile Deutschlands, insbesondere der Süden, kämpfen gerade gegen das Tief „Axel“ an. Wer betroffen ist, wird sich die Frage stellen, ob Schäden am Wohneigentum durch die eigenen Policen abgedeckt sind.

Das Problem: Normale Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen zahlen nicht für Überschwemmungsschäden. Dafür muss eine Zusatzklausel her. Bianca Boss, Pressesprecherin des Bunds der Versicherten (BdV), sagt dazu am Dienstag in einer Mitteilung: „Wer einen Elementarschadenschutz eingeschlossen hat, ist auf der sicheren Seite. Denn dieser kommt auch für Schäden auf, die durch Überschwemmungen oder Witterungsniederschläge entstanden sind.“

Die Elementarschadenversicherung – auch Naturgefahrenversicherung genannt – beinhaltet unter anderem Schäden durch Überschwemmung, Witterungsniederschläge, Rückstau, aber auch Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen oder Vulkanausbruch. Der Elementarschadenschutz ist in der Regel nur im Paket als Komplettlösung abschließbar. Bei einigen Verträgen ist eine Wartezeit vereinbart. Man sollte sich daher rechtzeitig um einen Einschluss kümmern, rät der BdV.

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Juliana Demski

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

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