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Joachim Haid ist Experte für die Riester- und Basis-Rente. In der Branche ist er auch als "Riester-Papst" bekannt. © Softfin
  • Von Redaktion
  • 15.03.2021 um 10:59
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Vor gut 16 Jahren wurde die Basis-Rente, umgangssprachlich auch Rürup-Rente genannt, eingeführt. Noch immer fristet sie ein Schattendasein – völlig unberechtigt. Was für die Basis-Rente spricht, erörtert Altersvorsorge-Spezialist Joachim Haid in diesem Beitrag.

Während die Riester-Rente medial intensiv diskutiert wird, bleibt die Basis-Rente eher unter dem Radar. Leider völlig zu Unrecht. Sie ist nicht nur für Selbstständige und viele Freiberufler die einzige Möglichkeit, staatlich geförderte Altersvorsorge zu betreiben. Auch für sehr viele Angestellte ist diese Form der Altersvorsorge ein sehr interessanter Weg, für zusätzliche Renteneinkünfte im Alter zu sorgen. Bei Arbeitnehmern kann die Förderquote unter Berücksichtigung der Spar- und der Rentenphase sogar deutlich höher sein, als bei der Riester-Rente.

Insolvenzschutz

Dass gefördertes Altersvorsorgekapital insolvenzgeschützt ist, dürfte den meisten zwischenzeitlich bekannt sein. Dieser Schutz kann gerade in wirtschaftlich unsicheren Zeiten und bei staatlich vorgeschriebenen Betriebsschließungen durch Lockdowns sehr wichtig werden. Beim Insolvenzschutz ist jedoch zu differenzieren. Wird vor dem Rentenbeginn eine Privatinsolvenz beantragt und zum Abschluss gebracht, ist das Kapital innerhalb der Basis-Rente vor dem Gläubigerzugriff geschützt. Sollte die Insolvenz jedoch in die Rentenphase fallen, so können die Rentenzahlungen durchaus gepfändet werden. Das Verrentungskapital selbst jedoch bleibt auch in dieser Phase geschützt. Sobald die Insolvenz zum Abschluss gebracht wurde, stehen die Rentenzahlungen der bezugsberechtigten Person wieder voll zur Verfügung.

Die Basisrente als Altersentlastungstarif

Wer privat krankenversichert ist und als Selbstständiger keinen Anspruch auf einen Arbeitgeberanteil für einen Altersentlastungstarif hat, der kann die Rürup-Rente hierfür nutzen. Gleiches gilt für Arbeitnehmer, die den maximalen Arbeitgeberanteil bereits ausgeschöpft haben. Vermeintliche Nachteile der Basis-Rente wie reine Rentenleistungen ohne Möglichkeiten der Kapitalisierung und ein eingeschränkte Hinterbliebenenbegriff verlieren bei diesem Einsatzzweck ihren Schrecken. Schließlich ist auch bei Rentenbeginn die private Krankenversicherung weiterhin laufend zu zahlen. Die regelmäßigen Renteneinnahmen stehen damit regelmäßigen Ausgaben gegenüber. Das passt gut zusammen.

Ist die privatversicherte Person verstorben, endet damit auch die Beitragspflicht zur privaten Krankenversicherung. Dabei bietet die Basis-Rente im Vergleich zum tariflichen Einschluss innerhalb der PKV sogar noch weitere Vorteile. Während mit dem Tod der versicherten Person auch die Leistung des Entlastungstarif endet, zahlt die Basis-Rente, bei Einschluss einer Hinterbliebenenabsicherung, weiter Rentenleistungen, sofern es anspruchsberechtigte Hinterbliebene gibt.

Doppelter Steuer-Verschieb-Effekt

Gerade für Personen Mitte 50 und älter bietet die Rürup-Rente ein interessantes Instrument, um steuerpflichtige Einkünfte optimiert und völlig legal ins Alter zu verschieben. Seit Januar 2021 können zwischenzeitlich 92 Prozent der Beiträge zur Basisrente steuerlich zum Abzug gebracht werden. Ab 2025 können 100 Prozent der Aufwendungen bis zum jeweils geltenden Höchstbetrag innerhalb der ersten Schicht angesetzt werden. Wer heute mit beispielsweise 55 Jahren eine Basis-Rente beantragt und mit 67 in Rente gehen möchte, dessen Renteneinnahmen beginnen im Jahr 2033. Der steuerpflichtige Anteil beträgt im diesem Jahr 93 Prozent. Damit kann in der Anspharphase im Durchschnitt prozentual ein höherer Anteil steuerlich zum Abzug gebracht werden, als die Rente später zu versteuern ist. Dies ist der erste Effekt.

In der Regel wird das zu versteuernde Einkommen während des Erwerbslebens höher sein, als in der Rentenphase. Daraus ergibt sich der zweite, steuerliche Effekt. Zusammengefasst: Bestimmte Personengruppen können in der Ansparphase der Basis-Rente die Beiträge prozentual und mit einem höheren Steuersatz zum Abzug bringen, als die Rentenleistungen später, bei niedrigerem Steuersatz, zu versteuern sind. Beide Vorteile zusammen ergeben den sogenannten doppelten Steuer-Verschieb-Effekt.

Steueroptimierte Entnahmen aus Unternehmen

Verfügt ein Unternehmen über viel Liquidität, könnte hier eine Form der Entnahme erfolgen. Wird der entnommene Betrag im gleichen Jahr beispielsweise in eine Basis-Rente eingezahlt, ist dies für die privaten Steuern nahezu steuerneutral. Ab dem Jahr 2025, wenn also 100 Prozent der Beiträge zum Abzug gebracht werden, sogar vollständig. Dabei müssen natürlich jeweils die maximalen Höchstbeiträge der ersten Schicht berücksichtigt werden.

Eine entsprechende Entnahme aus dem Unternehmen kann den Vorteil haben, dass das Kapital, durch Einzahlung in die Basis-Rente, insolvenzgeschützt ist. Natürlich darf dies nur erfolgen, wenn nicht bereits feststeht, dass eine Insolvenz beantragt werden muss. Andernfalls könnte dies sonst rechtliche Konsequenzen haben. Da es bei den unterschiedlichen Unternehmensformen außerdem verschiedene Regelungen und Möglichkeiten solcher Entnahmen gibt, sollte ein solches Vorgehen stets mit dem Steuerberater abgestimmt werden.

kommentare
chrised@gmx.net
Vor 4 Jahren

Gespräch mit „Rentenreformer“ Prof. Börsch- Supan,
Mitglied der Rentenkommission, „Experte“ der umstrittenen Rürup-Kommission.

Zitat: „Tun wir jetzt nichts, machen sich die Jüngeren zu Recht Sorgen“, v. Herr Börsch-Supan.

Da gibt es die Aussage: die Dinge (Veränderungen) bewegen sich langsam, das verleitet zum Verschieben, verzögern…und plötzlich, hat sich die Situation verschlimmert… (das hört sich an wie…und plötzlich kommt der Wintereinbruch im Dezember…?)
Herr Börsch-Supan, Experte an verschiedenen hochkarätigen Institutionen…bei dieser Aussage mag man zweifeln, dass Sie einer Experten Kommission angehören, die weitsichtig, vorausschauend und gestaltend sein soll.
Aussage: Das Rentenniveau soll bis 2025 auf 48% stabilisiert werden…wie lange geht das gut…
…ihre lapidare Meinung dazu…noch drei, vier Jahre…
nach meiner Meinung ist die Aussage ohne eine Konkrete Lösung zu diesem Problem nichts wert. Vielmehr, und das wieder an Ihre Adresse gerichtet, warum haben sie als Experte nicht schon längst vorher Lösungswege aufgezeigt. Lösungswege werden von anderen Nationen schon längst umgesetzt, mit Erfolg, aber die Experten für unsere Regierung laufen hinterher, ja sind sogar Bremser für Änderungen. Lösungen zur Bürgerversicherung, Kapitalverbeitragung (Wertschöpfung der Betriebe) zur Rentensicherung, Pensionsänderung…z.B. Anpassung an die Renten, oder Schluss mit dem zwei Klassen System, warum wird denn nichts davon vorgeschlagen und umgesetzt? ……ach, die Finanzierung…zur Erhaltung der Haltelinie…(Steuererhöhung ist die einzige Idee dazu?), schauen Sie nach bei den Versicherungsfremden Leistungen der Rentenkasse, dann ist keine Steuererhöhung notwendig, da fließen Milliarden in andere Kanäle und das wissen Sie ganz genau, tun (empfehlen, fordern) aber nichts dagegen.
Aussage: Zuschuss vom Bundeshaushalt zur Rentenkasse knapp über 100 Milliarden…
…warum wird nicht erwähnt, dass vorher ca. 1/3 mehr davon klammheimlich, für die Rentenbeitragszahler nicht erkennbar, aus der Rentenkasse entnommen wird, dann die 100 Milliarden als „Zuschuss“ deklariert, sozusagen „wie gut sind wir zu den Rentnern“ veröffentlicht wird? Ist das nicht bewusste Irreführung der Bevölkerung, der Beitragszahler, der Wähler!!

chrised@gmx.net
Vor 4 Jahren

„Kritik an bürokratischen Hürden bei der Riester-Rente sowie an hohen Abschlusskosten gibt es seit Langem“, schreibt Peduto. Sie belaufen sich bezogen auf die „gesamte Laufzeit oft auf mehrere Tausend Euro“. Seit dem Mario Draghi, Ex-Chef der Europäischen Zentralbank (EZB), den Zins unter null gedrückt hat, wird die Riester-Rente endgültig zum Verlustgeschäft. Trotz dieses Strickfehler wollen, so Peduto, CDU und CSU an der Riester-Rente festhalten. Die Union will die Alterssparer also mit Gewalt enteignen, was durchaus verständlich ist, sitzen doch zahlreiche Lobbyisten der Versicherer in ihren Reihen. Verständlich ist auch, dass die Versicherer auf die Lobbyisten im Bundestag einwirken, die Beitragsgarantie fallen zu lassen, das heißt, die Alterssparer bekommen im schlechtesten Fall bei ihrer Riester-Rente nicht einmal mehr ihre eingezahlten Beiträge zurück. Schlechter kann ein Altersvorsorgemodell nicht sein.
Damit nicht genug, das Verbraucherportal „Finanzwende“ hat die Kosten der Riester-Rente seziert und festgestellt, dass jeder vierte Euro verloren ist. Der Wirtschaftsrat greift den Versicherern unter die Arme und will „Finanzwende“ diskreditieren, indem er die Analyse von Finanzwende als irreführend bezeichnet. Der Generalsekretär des Wirtschaftsrats der CDU, Wolfgang Steiger, ließ einen Gastbeitrag zur Ehrenrettung der Riester-Rente in „Investment“ veröffentlichen und bezeichnet darin Riester als die „erfolgreichste freiwillige Altersvorsorge der Welt“. Starker Tobak.
Beispiele; Bei den Verwaltungskosten für die Riester-Rente kalkuliert die Regierung mit zehn Prozent der jährlichen Prämien, diese Kosten können jedoch auch höher ausfallen.
Verzinsung beträgt weniger als vier Prozent gemindert um die Verwaltungskosten.
Die Riester-Rente wird nicht angepasst.
Allein damit wird klar, dass die Riester-Rente das künftig sinkende Niveau der gesetzlichen Rente nicht ausgleichen kann. Mit diesen falschen Annahmen will die Regierung die Riester-Rente legitimieren. “Unterm Strich soll das Gesamtergebnis zum Mantra der Bundesregierung passen, wonach die Riester-Rente und die Privat-Rente das sinkende Rentenniveau ausgleichen können”, zitiert Öchsner den Finanzmathematiker und Fachbuchautor Werner Siepe.

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chrised@gmx.net
Vor 4 Jahren

Gespräch mit „Rentenreformer“ Prof. Börsch- Supan,
Mitglied der Rentenkommission, „Experte“ der umstrittenen Rürup-Kommission.

Zitat: „Tun wir jetzt nichts, machen sich die Jüngeren zu Recht Sorgen“, v. Herr Börsch-Supan.

Da gibt es die Aussage: die Dinge (Veränderungen) bewegen sich langsam, das verleitet zum Verschieben, verzögern…und plötzlich, hat sich die Situation verschlimmert… (das hört sich an wie…und plötzlich kommt der Wintereinbruch im Dezember…?)
Herr Börsch-Supan, Experte an verschiedenen hochkarätigen Institutionen…bei dieser Aussage mag man zweifeln, dass Sie einer Experten Kommission angehören, die weitsichtig, vorausschauend und gestaltend sein soll.
Aussage: Das Rentenniveau soll bis 2025 auf 48% stabilisiert werden…wie lange geht das gut…
…ihre lapidare Meinung dazu…noch drei, vier Jahre…
nach meiner Meinung ist die Aussage ohne eine Konkrete Lösung zu diesem Problem nichts wert. Vielmehr, und das wieder an Ihre Adresse gerichtet, warum haben sie als Experte nicht schon längst vorher Lösungswege aufgezeigt. Lösungswege werden von anderen Nationen schon längst umgesetzt, mit Erfolg, aber die Experten für unsere Regierung laufen hinterher, ja sind sogar Bremser für Änderungen. Lösungen zur Bürgerversicherung, Kapitalverbeitragung (Wertschöpfung der Betriebe) zur Rentensicherung, Pensionsänderung…z.B. Anpassung an die Renten, oder Schluss mit dem zwei Klassen System, warum wird denn nichts davon vorgeschlagen und umgesetzt? ……ach, die Finanzierung…zur Erhaltung der Haltelinie…(Steuererhöhung ist die einzige Idee dazu?), schauen Sie nach bei den Versicherungsfremden Leistungen der Rentenkasse, dann ist keine Steuererhöhung notwendig, da fließen Milliarden in andere Kanäle und das wissen Sie ganz genau, tun (empfehlen, fordern) aber nichts dagegen.
Aussage: Zuschuss vom Bundeshaushalt zur Rentenkasse knapp über 100 Milliarden…
…warum wird nicht erwähnt, dass vorher ca. 1/3 mehr davon klammheimlich, für die Rentenbeitragszahler nicht erkennbar, aus der Rentenkasse entnommen wird, dann die 100 Milliarden als „Zuschuss“ deklariert, sozusagen „wie gut sind wir zu den Rentnern“ veröffentlicht wird? Ist das nicht bewusste Irreführung der Bevölkerung, der Beitragszahler, der Wähler!!

chrised@gmx.net
Vor 4 Jahren

„Kritik an bürokratischen Hürden bei der Riester-Rente sowie an hohen Abschlusskosten gibt es seit Langem“, schreibt Peduto. Sie belaufen sich bezogen auf die „gesamte Laufzeit oft auf mehrere Tausend Euro“. Seit dem Mario Draghi, Ex-Chef der Europäischen Zentralbank (EZB), den Zins unter null gedrückt hat, wird die Riester-Rente endgültig zum Verlustgeschäft. Trotz dieses Strickfehler wollen, so Peduto, CDU und CSU an der Riester-Rente festhalten. Die Union will die Alterssparer also mit Gewalt enteignen, was durchaus verständlich ist, sitzen doch zahlreiche Lobbyisten der Versicherer in ihren Reihen. Verständlich ist auch, dass die Versicherer auf die Lobbyisten im Bundestag einwirken, die Beitragsgarantie fallen zu lassen, das heißt, die Alterssparer bekommen im schlechtesten Fall bei ihrer Riester-Rente nicht einmal mehr ihre eingezahlten Beiträge zurück. Schlechter kann ein Altersvorsorgemodell nicht sein.
Damit nicht genug, das Verbraucherportal „Finanzwende“ hat die Kosten der Riester-Rente seziert und festgestellt, dass jeder vierte Euro verloren ist. Der Wirtschaftsrat greift den Versicherern unter die Arme und will „Finanzwende“ diskreditieren, indem er die Analyse von Finanzwende als irreführend bezeichnet. Der Generalsekretär des Wirtschaftsrats der CDU, Wolfgang Steiger, ließ einen Gastbeitrag zur Ehrenrettung der Riester-Rente in „Investment“ veröffentlichen und bezeichnet darin Riester als die „erfolgreichste freiwillige Altersvorsorge der Welt“. Starker Tobak.
Beispiele; Bei den Verwaltungskosten für die Riester-Rente kalkuliert die Regierung mit zehn Prozent der jährlichen Prämien, diese Kosten können jedoch auch höher ausfallen.
Verzinsung beträgt weniger als vier Prozent gemindert um die Verwaltungskosten.
Die Riester-Rente wird nicht angepasst.
Allein damit wird klar, dass die Riester-Rente das künftig sinkende Niveau der gesetzlichen Rente nicht ausgleichen kann. Mit diesen falschen Annahmen will die Regierung die Riester-Rente legitimieren. “Unterm Strich soll das Gesamtergebnis zum Mantra der Bundesregierung passen, wonach die Riester-Rente und die Privat-Rente das sinkende Rentenniveau ausgleichen können”, zitiert Öchsner den Finanzmathematiker und Fachbuchautor Werner Siepe.

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