Der GKV-Spitzenverband empfiehlt der Bundesregierung nun doch, die Rückkehr zum halben Krankenkassenbeitrag für Betriebsrentner umzusetzen. © dpa/picture alliance
  • Von Lorenz Klein
  • 04.10.2018 um 11:11
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 01:15 Min

Betriebsrentner können wieder Hoffnung schöpfen: Die Krankenkassen empfehlen der Bundesregierung, Betriebsrenten nur noch mit dem halben Krankenkassenbeitrag zu belasten. Allerdings knüpfen sie die Rückkehr zu der alten Regelung an Bedingungen.

In seiner Stellungnahme zum Versicherungsentlastungsgesetz (VEG) von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) spricht sich der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) dafür aus, die Rückkehr zum halben Krankenkassenbeitrag für Betriebsrentner noch im laufenden Gesetzgebungsverfahrens in das VEG einzuarbeiten. Das berichtet das Handelsblatt, dem das Papier vorliegt.

Damit könnte die Entlastung der Betriebsrentner zusammen mit der ohnehin geplanten Halbierung der Zusatzbeiträge am 1. Januar 2019 in Kraft treten. Allerdings stellen die Kassen dafür eine Bedingung: So ist laut dem Bericht von einer „notwendig werdende Regelung zur Kompensation der entgangenen Beiträge“ die Rede. Dabei geht es nach Schätzungen um zwei bis drei Milliarden Euro, die den Kassen verloren gingen. Mit Rücksicht auf entsprechende Beitragsausfälle für die Krankenkassen erklärte Gesundheitsminister Spahn unlängst, das Thema ruhen zu lassen (wir berichteten).

Koaltion reagiert auf Vorstoß der Kassen

Nun ist also wieder die Bundesregierung am Zug. Der Sozialexperte der Unions-Fraktion Peter Weiß kommentierte die Kehrtwende des GKV-Spitzenverbandes einerseits als „sehr erfreuliche Botschaft“, gleichwohl forderte Weiß den Verband dazu auf, einen Vorschlag zu machen, „woher die geforderte Kompensation kommen soll“.  Bei der SPD begrüßt man den Vorstoß der Kassen. „Ich finde es gut, dass der GKV-Spitzenverband sich hier so klar positioniert“, so der Rentenexperte der SPD-Fraktion Ralf Kapschack gegenüber dem Handelsblatt.

SPD-Regierung führte bisherige Regelung 2004 ein

Die Verpflichtung für GKV-Mitglieder, auf Versorgungsbezüge wie eine betriebliche Altersversorgung neben dem Arbeitnehmerbeitrag auch den Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung zu zahlen, sorgt seit 2004 für Unmut.

Die Partei Die Linke hatte jüngst einen Antrag in den Bundestag eingebracht, der künftig nicht nur Entlastung der Betriebsrentner vorsieht, sondern auch eine Entschädigung der Rentner, die nach Ansicht der Linken seit 2004 zu Unrecht zur Kasse gebeten wurden.

autorAutor
Lorenz

Lorenz Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort