Jetzt neu: Die LV 1871 bietet einen vollwertigen BU-Schutz für Schulkinder. © LV 1871
  • Von Redaktion
  • 20.10.2023 um 15:15
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Mit der neuen Golden BU für Schüler ab sechs Jahren bietet die LV 1871 ein innovatives und am deutschen Markt einzigartiges Absicherungskonzept für ambitionierte Schüler und ihre Eltern.

„Wenn ich groß bin werde ich … Polizist, Lehrerin, Astronautin oder Fußballer.“ Diese oder ähnliche Berufe nennen Kinder am häufigsten, wenn sie nach ihrem Traumjob gefragt werden. Manchmal bringen uns die Berufswünsche zum Schmunzeln, aber im Grunde wollen wir für unsere Kinder doch nur das Beste: Jetzt sollen sie spielen, toben und sich ausprobieren und später mal einen Lebens- und Karriereweg ergreifen, der ihnen Spaß macht und idealerweise genügend Geld zum Leben einbringt. Aber was passiert, wenn sich durch einen Unfall oder eine Krankheit plötzlich alles verändert?
Als erster Versicherer am deutschen Markt bietet die LV 1871 jetzt eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Schülerinnen und Schüler schon ab sechs Jahren an. Mit diesem Alleinstellungsmerkmal am deutschen Berufsunfähigkeitsmarkt unterstützt die LV 1871 Makler und Vermittler, die insbesondere junge Familien mit Kindern erreichen und langfristig binden wollen.

Früh absichern, dreifach profitieren

Wer die Arbeitskraft seiner Kinder schon während der Schulzeit absichert, kann auch später noch profitieren und zwar gleich dreifach. Da Kinder in so jungen Jahren meist absolut gesund sind, vereinfacht das die Risikoprüfung und ermöglicht günstige Beiträge. Zugleich wird der aktuelle Gesundheitsstatus für später „gespeichert“. Das heißt: Die Risikoeinstufung bleibt erhalten, auch wenn in Zukunft ein deutlich risikoreicherer oder ganz anderer Beruf gewählt werden sollte als zunächst auf der Wunschliste stand. Der Karriere, als Feuerwehrmann, Youtube-Star oder Fashion-Bloggerin steht also von dieser Seite nichts im Weg; auch dann nicht, wenn der Job mal ins Ausland führen sollte. Denn der weltweit gültige, vollwertige Versicherungsschutz deckt sowohl die Schullaufbahn als auch das gesamte Berufsleben ab. Schon wenn ein Kind voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen zu mindestens 50 Prozent nicht mehr am regulären Schulunterricht teilnehmen kann, wird die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt.

Ein weiteres Highlight bei der LV 1871 ist die optionale lebenslange BU-Rente, die sich besonders für Schüler empfiehlt. Denn sollte der BU-Fall in jungen Jahren eintreten, konnten keine Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung erfolgen. Auch private Rücklagen fehlen. Somit wird keine gesetzliche oder private Altersvorsorge aufgebaut. In diesem Szenario ist die lebenslange BU-Rente ein entscheidender Baustein zur Sicherung des Lebensstandards auch im Alter.

Arbeitswelt im Wandel – Der Golden BU Schutz für Schüler bleibt flexibel

Die Arbeitswelt unserer Kinder wird deutlich anderes aussehen als wir sie heute kennen. Schon jetzt entstehen neue Berufe vom SEO-Manager über Business Analysten bis zur Gestalterin für immersive Medien. In Zukunft werden sogenannte New-Work-Konzepte und hybride Arbeitsmodelle noch zunehmen. Das eröffnet mehr Möglichkeiten, etwa das Arbeiten im Ausland, bedeutet aber zugleich auch höhere Anforderungen, die manchmal zu psychischen Belastungen führen. Wenn der Druck zu hoch wird, ist eine zeitweise oder dauerhafte Arbeits- oder Berufsunfähigkeit nicht ausgeschlossen. Gut, wenn man schon in jungen Jahren vorgesorgt hat. Denn dann kann man sich auf ein finanzielles Polster verlassen und ganz darauf konzentrieren, wieder gesund zu werden.

Noch besser, wenn der einmal abgeschlossene BU-Schutz flexibel mitwächst. Diese Flexibilität bietet die Zukunftsgarantie der LV 1871 Golden BU für Schüler. Kunden haben das Recht, ihre gesundheitliche Einstufung auf mögliche Verbesserungen bei der Berufseinstufung überprüfen zu lassen. Eine Verdoppelung der BU-Rente nach Abschluss der Schule ist ebenso möglich wie nachträgliche Dynamik-Einschlüsse oder -Erhöhungen und der spätere Einschluss einer AU-Leistung sowie die Überprüfung von möglichen Ausschlussklauseln. Dabei gilt: Man kann sich beim Versicherungsschutz nur verbessern. Verschlechterungen sind ausgeschlossen.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

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