Ein so genannter FPV-Race-Quadcopter fliegt im Vorfeld der Messe "modell-hobby-spiel" auf dem Messegelände in Leipzig. © dpa/picture alliance
  • Von Lorenz Klein
  • 22.05.2017 um 10:48
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Man sieht sie immer häufiger durch die Luft surren: Drohnen. Für manche sind sie reines Privatvergnügen, andere haben sie längst in ihren Berufsalltag integriert – dabei sollten beide Pilotengruppen an den richtigen Versicherungsschutz denken.

Der 6. August 2016 hätte in einer Katastrophe enden können: Nur 10 Meter trennten das unbemannte Flugobjekt und die zur Landung ansetzende Lufthansa-Maschine mit ihren 110  Passagieren an Bord. Das Vehikel, das  dem Jet gefährlich nahe kam, war ein Multicopter – auch Drohne genannt (mehr zu den Drohnen-Typen siehe Grafik). Flattert solch ein bis zu 25 Kilogramm schwerer Blechvogel ins Triebwerk eines Flugzeugs, kann es nach Einschätzung von Luftfahrt- experten zu schweren Unfällen kommen.  

Ein derartiges Horrorszenario hat sich glücklicherweise bislang noch nicht über deutschem Boden ereignet – allerdings steigt das Gefahrenpotenzial: So hat sich binnen eines Jahres die Zahl der gemeldeten Behinderungen des Flugverkehrs durch zivile Drohnen von 14 auf 61 mehr als vervierfacht (siehe Grafik).  

Auch das Risiko, dass die ein oder andere der bundesweit auf gut 400.000 geschätzten Drohnen unerwartet vom Himmel stürzt, ist längst Realität geworden: Eine Autofahrerin, die Anfang des Jahres auf der Autobahn A99 bei München unterwegs war, stieß mit einer auf der Fahrbahn gelandeten Drohne zusammen. Der Multicopter wurde dabei zerstört, und auch an dem Auto entstand großer Sachschaden. Der Drohnenpilot stellte sich, ihm droht wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr eine Geldstrafe.

Bundesregierung erhöht den Druck

Doch nicht jeder Hobbypilot wird so einsichtig handeln. Um eine drohende „Anarchie am Himmel“ abzuwenden, setzt die Bundesregierung künftig darauf, dass Drohnen-Halter im Schadenfall einfacher ermittelt werden können. Dazu sollen die Flieger in Zukunft mit einer Plakette gekennzeichnet werden, wenn diese  mindestens 250 Gramm wiegen. Darauf stehen Namen und Adresse des Besitzers.  

Die vom Bundeskabinett im Januar beschlossene Verordnung sieht darüber hinaus vor, dass Drohnen unter 5 Kilo Gewicht maximal 100 Meter über dem Boden schwirren dürfen. Außerdem soll es eine Art Führerschein für die Nutzung von Drohnen geben, die mindestens 2 Kilo wiegen. In der Nähe von Flughäfen und über Wohngrundstücken darf ohne Qualifikationsnachweis gar nicht mehr geflogen werden. In der Versicherungsbranche stößt das Maßnahmenpaket auf Zustimmung. „Mit einer Kennzeichnungspflicht ist der Halter erkennbar und somit im Schadenfall auch derjenige, der dafür haftet“, sagt Alexander Malik, Abteilungsleiter Luftfahrtversicherung bei HDI Global SE. „Damit wird das Risikobewusstsein der Halter geschärft, es dient zudem dem Opferschutz.“  

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Lorenz Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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