Zielort Karlsruhe: Geht es nach den Verbraucherzentralen, befasst sich der Bundesgerichtshof mit den Rentenfaktoren von Riester-Verträgen © picture alliance/dpa | Uli Deck
  • Von Andreas Harms
  • 13.02.2024 um 12:27
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Die Verbraucherschützer haben ein Ziel: Niemand geringeres als der Bundesgerichtshof soll klären, ob ein Versicherer den Rentenfaktor in einem Riester-Vertrag kürzen darf oder nicht. Die Verbraucherzentrale gab jetzt einen Überblick, mit wem sie sich in dieser Hinsicht gerade auseinandersetzt.

Es ist ein langer Weg, und er wird wahrscheinlich gepflastert von Urteilen: Die Verbraucherzentralen gehen mehr und mehr in der Breite gegen Versicherer vor, die in Riester-Verträgen die Rentenfaktoren kürzen wollen oder es schon getan haben. Im Zentrum der Aktionen stehen derzeit Allianz, Zurich, Axa und LPV Lebensversicherung, teilt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen auf ihrer Internetseite mit.

Hintergrund: Der Rentenfaktor bestimmt, welche Rente ein Kunde je 10.000 Euro angespartem Guthaben bekommt. Einige Versicherer rückten von den bei Vertragsabschluss vereinbarten Faktoren ab und kürzten sie mitunter beträchtlich. Sie begründeten das mit dem Niedrigzinsniveau, das die Ertragslage geschmälert hatte. Entsprechende Klauseln in den Versicherungsbedingungen erlaubten das. Doch diese Klauseln und die Vorgehensweise sind den Verbraucherschützern ein Dorn im Auge.

Mit der Allianz legte sich die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg wegen der „Riester-Rente mit Fonds“ vor dem Landgericht Stuttgart an. Das wies jedoch die Klage ab (Aktenzeichen: 53 O 214/22). Die Verbraucherzentrale ging in Berufung und der Fall deshalb ans Oberlandesgericht Stuttgart. Dort liegt er jetzt.

So weit ging es mit Axa und LPV nicht. Die beiden hat die Verbraucherzentrale NRW bislang lediglich abgemahnt.

Gegen die Zurich Deutscher Herold liegt hingegen schon ein Urteil des Landgerichts Köln aus dem Februar vor (26 O 12/22). Demnach durfte der Versicherer den Rentenfaktor für eine fondsgebundene Riester-Rente nicht kürzen (mehr dazu lesen Sie hier). Er hatte die eigentlich angekündigte Berufung zurückgezogen.

Bei der Verbraucherzentrale lässt sich etwas Ärger darüber herauslesen. So schreibt sie auf ihrer Website: „Damit ist das Urteil zwar rechtskräftig geworden. Allerdings geht von einem Urteil eines Landgerichts keine so starke Signalwirkung aus wie von einem Urteil eines Oberlandesgerichts. Mit der Rücknahme der Berufung hat der Versicherer möglicherweise genau das verhindert.“

Die Verbraucherschützer wollen aber ganz im Gegenteil sichtbare Zeichen setzen. Mit den nun laufenden Anstrengungen wollen sie nicht weniger erreichen, als dass sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit der Sache befasst. Denn bislang sei „höchstrichterlich noch nicht geklärt“, ob Versicherer Renten durch die genutzten Klauseln kürzen dürfen.

Auch gegen die Zurich will man noch weiter vorgehen. Die Verbraucherzentrale NRW hat sie abgemahnt, damit sie nicht weiter Rentenfaktoren kürzt, und will eventuell Verbandsklage erheben.

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Andreas Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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