Dorothea Mohn: Die Leiterin Team Finanzmarkt beim Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) übt harsche Kritik am Fondsverband BVI. © VZBV
  • Von Juliana Demski
  • 05.10.2017 um 12:18
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 01:20 Min

Ende September übte der Fondsverband BVI in der F.A.Z. Kritik an der Einführung des Provisionsverbots in Großbritannien. Dadurch habe sich eine Beratungslücke von 94 Prozent ergeben, zeige eine Analyse. Nun bekommt der BVI Gegenwind von Verbraucherschützerin Dorothea Mohn: Diese Behauptung sei „dreist“ und man versuche damit, den notwendigen Systemwechsel in Deutschland zu verhindern.

Das Provisionsverbot im Finanzvertrieb ist in Großbritannien bereits seit 2013 Realität – und auch in Deutschland landet das Thema immer wieder auf dem Tisch.

Der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) spricht sich gegen ein Provisionsverbot aus. In einem Artikel in der F.A.Z. von Ende September geht der Fondsverband auf eine Analyse des Beratungsmarkts in Großbritannien ein. Es zeige sich, dass eine Beratungslücke von 94 Prozent in Großbritannien klaffe.

Besonders betroffen seien Kleinanleger: Kunden mit weniger als 100.000 Pfund Anlagevolumen bekämen überhaupt keinen Zugang mehr zur Honorarberatung.

Von Verbraucherschützerin Dorothea Mohn kommt nun – ebenfalls in der F.A.Z. (Printausgabe vom 4. Oktober) – scharfe Kritik an diesen Ausführungen:

„Solche Behauptungen sind exemplarisch für die Schamlosigkeit, mit der versucht wird, den notwendigen Systemwechsel in Deutschland weiter zu verhindern”, schreibt die Leiterin Team Finanzmarkt beim Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV).

Mohn spricht von verzerrten Informationen

Die Umfrage der britischen Finanzaufsicht FCA habe ergeben, dass sich nur 6 Prozent der Briten in den vergangenen zwölf Monaten hätten beraten lassen.

Mohn: „Im Umkehrschluss haben sich also 94 Prozent nicht beraten lassen. Beratungslücke? Wohl kaum. Der größte Teil der Befragten gab an, keinen Beratungsbedarf zu haben.“

Keine Belege für eine substantielle Beratungslücke?

Auch die Aussage, dass eine Mindestanlagesumme von 100.000 Pfund erforderlich für eine Beratung sei, sei falsch, so die Verbraucherschützerin weiter. „Tatsächlich hatten von den zur kapitalgestützten Altersvorsorge beratenen Briten 62 Prozent weniger als 50.000 Pfund für die Anlage zur Verfügung“, schreibt Mohn weiter. Bei weiteren 30 Prozent seien es weniger als 10.000 Pfund gewesen.

„Für eine substantielle Beratungslücke in Großbritannien gibt es folglich keine tragbaren Belege“, fasst Mohn schlussendlich zusammen. Die Informationen des BVI seien „verzerrt“. Offenbar habe der Fondsverband Sorge, dass bei einem Provisionsverbot auch der Absatz von „völlig überteuerten“ Misch- und Dachfonds leiden könnte.

autorAutorin
Juliana

Juliana Demski

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

Pfefferminzia Logo rgb
Suche
Close this search box.
Zuletzt hinzugefügt
Wie die Zukunft der bAV aussieht
Handelsblatt Jahrestagung bAV 2024

Wie die Zukunft der bAV aussieht

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden
AfW-Vermittlerbarometer: Nachhaltigkeit

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden

Zuletzt hinzugefügt
„Honorarberatung ist hochflexibel“
„Lass mal reden“ mit Honorarkonzept

„Honorarberatung ist hochflexibel“

„In fünf Jahren sterben Online-Abschlussstrecken aus“
„Lass mal reden“ mit Ralf Pispers, Personal Business Machine (PBM)

„In fünf Jahren sterben Online-Abschlussstrecken aus“

Skip to content