Stefan Sievers ist Underwriting Manager Special Risks bei Hiscox Deutschland. © Hiscox Deutschland
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  • 03.11.2023 um 10:43
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Das neue Hinweisgeberschutzgesetz soll Whistleblower besser schützen. Unternehmen, die nicht rechtzeitig handeln, laufen Gefahr, mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 50.000 Euro belegt zu werden. Für Vermittler liefert das Gesetz wertvolle Beratungsansätze, schreibt Stefan Sievers von Hiscox Deutschland in seinem Gastbeitrag.

Im Juli ist das Hinweisgeberschutzgesetz für Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden in Kraft getreten. Diese müssen ab sofort Meldewege über interne oder externe Ansprechpersonen etablieren, um Hinweisen auf mögliche Compliance-Verfehlungen effizient nachzugehen. Kleinere Unternehmen zwischen 50 und 250 Mitarbeitenden haben für die Umsetzung noch bis Mitte Dezember Zeit. Das Gesetz gilt auch für Behörden und öffentlich-rechtliche Institutionen.

Zwar gehört die Bundesrepublik laut Transparency International zu den zehn vorbildlicheren Ländern, was Korruption betrifft. Nichtsdestotrotz beträgt der volkswirtschaftliche Schaden, der etwa durch illegale Absprachen entsteht, nach Berechnung der Linzer Johannes-Kepler-Universität allein hierzulande jährlich deutlich mehr als 200 Milliarden Euro. Auch deshalb hat der Gesetzgeber nun Ernst gemacht.

Unternehmen müssen jetzt also handeln, falls sie nicht mit Strafen belegt werden wollen. Aber längst nicht alle sind dazu auch in der Lage. Ihnen fehlen die personellen Ressourcen, Strukturen und oft genug auch die Kompetenz, um Vergehen innerhalb der Firma nachvollziehen, aufklären und zur Anzeige bringen zu können. Hierin liegt eine große Chance für Vermittlerinnen und Vermittler, denn der Beratungsbedarf ist enorm. Informationen über die Umsetzung der neuen rechtlichen Bedingungen können ein Türöffner für Beratungsgespräche sein.

Auf der anderen Seite stellt das Gesetz auch eine Herausforderung für die Branche dar. Im Jahr 2022 musste die deutsche Versicherungswirtschaft etwa 200 Millionen Euro an Entschädigungen zahlen. Dieser Wert könnte nun deutlich steigen. Mit dem neuen Hinweisgeberschutzgesetz haben jetzt etwa 18 Millionen Beschäftigte in großen und mittelgroßen Unternehmen die Möglichkeit, Compliance-Verstöße auch anonym zu melden. Allein deshalb ist davon auszugehen, dass in Zukunft eine Vielzahl von Fällen bekannt wird, die bisher unentdeckt blieben.

Mit dem verbesserten Schutz der Whistleblower verändert sich die Lage ganz erheblich. Beschäftigten werden Loyalitätskonflikte genommen und allein das gestiegene Risiko, entdeckt zu werden, dürfte dazu beitragen, Bestechung, Veruntreuung und ähnliche Straftaten zu verringern. Zudem lassen sich Verstöße intern behandeln, bevor sie über investigative Medien an die Öffentlichkeit gelangen und zudem verheerende Reputationsschäden anrichten. So gesehen sollte das neue Gesetz für die deutsche Wirtschaft und die Versicherer langfristig vor allem positive Effekte bewirken.

Über den Autor

Stefan Sievers ist Underwriting Manager Special Risks bei Hiscox Deutschland. Hiscox begegnet dem Bedarf zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes in kleinen und mittleren Unternehmen mit einer der Compliance-Versicherung. Sie greift nicht nur bei konkreten Meldungen durch Whistleblower, sondern bereits bei Verdachtsfällen. Im Zentrum der Lösung stehen Assistance-Leistungen.

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