Verbraucher, die demnächst ihren Finanzordner auf Vordermann bringen wollen, sollten sich auch mit den veränderten Gesetzeslagen bei Steuern, Abgaben und Förderungen vertraut machen. © picture-alliance/ dpa | Heiko Wolfraum
  • Von Lorenz Klein
  • 16.11.2022 um 09:14
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Zum Jahreswechsel kommt es mal wieder zu einigen gesetzlichen Änderungen, die sich auf die private Finanzplanung auswirken. Was künftig bei privater und betrieblicher Vorsorge, Kranken- und Pflegeversicherung oder auch bei Immobilien und staatlichen Hilfen zu beachten ist, hat der Finanzdienstleister MLP zusammengefasst.

Sparerpauschbetrag steigt

Der Sparerpauschbetrag – früher Sparerfreibetrag genannt – sorgt dafür, dass Kapitaleinkünfte bei der Einkommenssteuer steuerfrei bleiben, wenn sie einen bestimmten Betrag nicht überschreiten. Ab 2023 soll er von 801 auf 1.000 Euro und bei zusammenveranlagten Ehegatten von 1.602 auf 2.000 Euro erhöht werden.

Midi-Job: Weitere Entlastung für Geringverdiener

Zum 1. Januar 2023 steigt die Midijob-Grenze deutlich an. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen dann erst ab einem Einkommen von monatlich 2.000 Euro volle Sozialbeiträge zahlen. Zum 1. Oktober 2022 war die Grenze bereits von 1.300 auf 1.600 Euro gestiegen. Seit Oktober beträgt der gesetzliche Mindestlohn zwölf Euro pro Stunde und auch die Verdienstgrenze für Minijobber stieg von 450 auf 520 Euro.

Mehr Kindergeld ab 2023

Im kommenden Jahr steigt auch das Kindergeld. Für die ersten drei Kinder erhalten Familien dann jeweils 250 Euro monatlich (zuvor 219 Euro für das erste und zweite Kind, 225 Euro für das dritte Kind). Ab dem vierten Kind gibt es pro Monat weiterhin 250 Euro. Der Kinderfreibetrag steigt von 8.548 auf 8.688 Euro pro Jahr.

Für die Kranken- und Pflegeversicherung gilt ab 1. Januar 2023:

Die gesetzliche Krankenversicherung wird teurer

Bei der Erhebung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird ein maximales Einkommen von jährlich 59.850 Euro berücksichtigt. Der Wechsel von Angestellten in die private Krankenversicherung (PKV) wird weiter erschwert und ist ab einem jährlichen Bruttoeinkommen von 66.600 Euro möglich (2022: 64.350 Euro). Der durchschnittliche Zusatzbeitrag für gesetzlich Versicherte steigt um 0,3 Prozentpunkte auf 1,6 Prozent. Dadurch erhöht sich auch der maximale Arbeitgeberzuschuss für privat Krankenversicherte auf 403,99 Euro für die Kranken- und 76,06 Euro (51,12 Euro in Sachsen) für die Pflegepflichtversicherung

Befristeter Coronazuschlag in der Pflegepflichtversicherung läuft aus

In der PKV entfällt zum Januar der zeitlich befristete Zuschlag zur Finanzierung der coronabedingten Mehrkosten in Höhe von 7,30 Euro für Personen mit Beihilfeanspruch und 3,40 Euro für alle anderen Personen, die einen Beitrag in der Pflegepflichtversicherung bezahlen. „Wirklich günstiger wird die Pflegepflichtversicherung allerdings nur für Beihilfeberechtigte – bei allen anderen kommt der Wegfall aufgrund einer Beitragsanpassung nicht im Geldbeutel an“, erklärt Miriam Michelsen, Leiterin Vorsorge und Krankenversicherung bei MLP.

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Lorenz Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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