Balkonkraftwerk in Düsseldorf: Hausrat oder Gebäudebestandteil? © picture alliance / imageBROKER | Robert Poorten
  • Von Andreas Harms
  • 12.03.2024 um 08:25
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Neue Regeln sollen dafür sorgen, dass sich Balkonkraftwerke noch schneller verbreiten, als sie es ohnehin schon tun. Die Versicherungsbranche hat die kleinen Solaranlagen ebenfalls inzwischen auf dem Schirm. Doch automatisch versichert sind sie nicht immer, weshalb Makler und deren Kunden hinschauen müssen.

Eine Leistung von 600 Watt klingt erst einmal nach nicht viel. Ein normaler Wasserkocher zieht gut und gerne 2.000 Watt. Auch ein Backofen kann vierstellige Strommengen aus der Leitung saugen. Aber im täglichen Leben können 600 Watt durchaus helfen. Ein sparsamer Kühlschrank ist schon mit weniger als 100 Watt zufrieden. Und selbst eine Kombination aus PC und Monitor lässt sich mit 600 Watt betreiben.

600 Watt war auch lange Zeit die magische Grenze dafür, wann eine Photovoltaikanlage den Zusatz „Mini“ bekam. Diese Mini-Photovoltaikanlagen sind die kleinen Geschwister der großen Solarpanele auf Dächern und an Fassaden. Im Volksmund tragen sie den Spitznamen Balkonkraftwerk. Da solche Anlagen ins Marktstammdatenregister einzutragen sind, gibt es Zahlen, wie viele Solarstromanlagen es in Deutschland gibt. Derzeit liegen über 400.000 Anlagen auf oder unter der erwähnten Leistungsgrenze und sind damit mini.

Diese Grenze ist im neuen Jahr gestiegen. Der Solarpakt der Bundesregierung soll Solarenergie in Deutschland noch weiter voranbringen, weshalb nun einiges leichter geworden ist. Balkonkraftwerke dürfen jetzt 800 Watt ins Netz einspeisen. Die Module dürfen sogar noch höher liegen, allerdings muss der Wechselrichter dann auf 800 Watt gedrosselt sein. Das ist jenes Bauteil, das den Gleichstrom aus den Solarpanelen (also mit Plus- und Minuspol) in steckdosenfähigen Wechselstrom umwandelt. Die Besitzer brauchen außerdem die Anlage nicht mehr beim Netzbetreiber anzumelden, im Marktstammdatenregister aber weiterhin.

Stecker rein – läuft

Aber zwei ganz spezielle Erlaubnisse erleichtern die Sache ganz besonders. Denn jetzt darf man die kleinen Kraftwerke mittels eines ganz normalen Steckdosensteckers (Schutzkontaktstecker, kurz Schuko) ans Stromnetz anschließen. Stecker rein, läuft. „Solche Bestimmungen werden jedoch über technische Normen geregelt und nicht über Gesetze. Daher muss der VDE (Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik) die aktuelle Norm noch überarbeiten“, schreibt die Württembergische auf ihrer Ratgeberseite im Netz.

Tipps fürs Balkonkraftwerk von der Deutschen Kommission Elektrotechnik
Tipps fürs Balkonkraftwerk von der Deutschen Kommission Elektrotechnik

Die Alternative zum Schuko-Stecker ist übrigens der sogenannte Wieland-Stecker. Er besteht aus stabilerem Plastik und hat die drei Kontakte so verdeckt, dass man sie nicht so einfach berühren kann.

Die zweite Erlaubnis betrifft den Stromzähler. Die ältesten und einfachsten von ihnen sind die sogenannten Ferraris-Zähler. Sie laufen rückwärts, wenn ein Balkonkraftwerk plötzlich mehr Strom einspeist, als der Besitzer verbraucht. Das war bisher verboten und ist jetzt übergangsweise erlaubt. Nun kann also der Stromerzeuger die Anlage schon mal anstöpseln und seelenruhig warten, bis der Netzbetreiber den Zähler austauscht. Denn die ganz modernen zählen in beide Richtungen, also getrennt was herein- und hinausfließt. Der Mittelweg ist ein Zähler mit Rückzählsperre, der einfach nur nicht rückwärts läuft.

Platz in der Hausratversicherung gefunden

Es sind solche Maßnahmen, die sehr sicher die Zahl der Balkonkraftwerke weiter enorm schnell steigen lassen. Das ruft die Assekuranz auf den Plan, die sich natürlich mit möglichen Schäden befassen muss. Im vergangenen Jahr strömten folglich zahlreiche Nachrichten herein, welche Versicherer Balkonkraftwerke nun automatisch mitversichern. Kein Zweifel: Die kleinen Energiebündel haben ihren Platz in der Hausratversicherung gefunden, was auch definitiv Sinn ergibt. Sogar wenn sie fest ans Balkongeländer geschraubt sind.

Seite 2: Für manche ist es Hausrat, für andere ein Gebäudeteil

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Andreas Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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