Versicherungsvermittler unterzeichnen ihre Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. © Freepik.com
  • Von Oliver Lepold
  • 03.07.2024 um 12:07
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lesedauer Lesedauer: ca. 05:40 Min

Seit 2007 benötigen Versicherungsvermittler zwingend eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH). Wie der Vertrag aussehen sollte und warum es wichtig ist, den Schutz regelmäßig zu überprüfen – gerade jetzt, wo die Mindestversicherungssummen steigen.

In der nächsten Zeit werden viele Makler Post von ihrem Anbieter der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH) erhalten. Grund ist die Delegierte Verordnung (EU) 2024/896 der Europäischen Kommission vom 20. März 2024. Die Mindestversicherungssummen für die VSH für Versicherungsvermittler und -berater werden aufgrund der gestiegenen Verbraucherpreise erhöht. Und zwar um mehr als 20 Prozent.

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Ab 9. Oktober 2024 wird eine Deckung von 1.564.610 Euro je Versicherungsfall und von 2.315.610 Euro für alle Versicherungsfälle eines Jahres benötigt. Während für Vertreter die Versicherungsgesellschaft, an die sie gebunden sind, die Haftung übernimmt, müssen Makler und Versicherungsberater sich selbst um eine VSH-Police für ihre Berufstätigkeit kümmern.

Peter Franke rechnet nicht mit einer entsprechenden Nachricht. Die Maklerfirma Franke Versicherungsmakler aus dem brandenburgischen Werder verfügt über die Erlaubnis nach Paragraf 34d und 34f der Gewerbeordnung (GewO) und ist spezialisiert auf Veranstaltungsversicherungen. 2019 schloss er für sein Unternehmen über den VSH-Makler Hans John ein Sonderkonzept bei der Ergo Versicherung neu ab. „Ich habe eine pauschale Versicherungssumme von 3 Millionen Euro gewählt“, so Franke. Einen entsprechenden Hinweis mit einem Angebot für eine höhere Versicherungssumme hatte er bereits bei Abschluss erhalten. Franke legte zudem Wert darauf, dass aufgrund seiner Spezialisierung auch die Vermittlung aus dem Online-Versicherungsgeschäft Eventsecure abgedeckt war.

Prämien steigen nicht zwingend

Nun agiert nicht jeder in der Branche so vorausschauend. Auf Makler, die mit den bisherigen Mindestversicherungssummen unterwegs sind, kommen aber nicht zwingend höhere Prämien zu. „Beitragsanpassungen, wie sie derzeit vor allem inflationsbedingt in den klassischen Sachversicherungssparten zu beobachten sind, erwarten wir nicht. Denn diese beruhen in erster Linie auf den dort stark gestiegenen Regulierungskosten. Dieser Anstieg fällt bei der Vermögensschadenhaftpflicht moderater aus“, sagt Karsten Allesch, Geschäftsführer des Deutschen Maklerverbunds (DEMV). Zudem sei die Zahl der Versicherungsfälle überschaubar, während sie in anderen Sparten teilweise deutlich gestiegen sei.

>>> Zum Thema VSH haben wir zusammen mit Ralf Werner Barth eine Video-Reihe aufgenommen. Die Links dazu finden Sie unten auf dieser Seite

„Wir werden eine beitragsfreie Anpassung der Versicherungssumme von derzeit 1,4 Millionen auf 1,6 Millionen Euro durchführen. Die Umsetzung wird bereits in den nächsten Wochen erfolgen, also zeitnah zum Inkrafttreten der EU-Verordnung“, betont Melanie Berggold, Pressesprecherin Sachversicherungen der Allianz Versicherung. Auch die Mitglieder des Berufsverbands SDV werden weiterhin ihre gewohnten VSH-Beiträge leisten. „Wir haben durch intensive Verhandlungen mit den Vertragspartnern erreicht, dass die Erhöhung der Mindestversicherungssummen für alle Mitglieder des SDV prämienneutral bleibt. Zudem konnten wir erreichen, dass einige unserer Vertragspartner zusätzliche Verbesserungen im Deckungsumfang vorgenommen haben“, sagt Dirk Czaya, geschäftsführender Vorstand der SDV.  

Die stabile und möglichst niedrige Prämienhöhe ist jedoch längst nicht das wichtigste Kriterium für die Auswahl einer individuell passenden VSH. „Bisweilen wird der Fokus bei der eigenen Absicherung leider auf die Prämie oder auf ‚Häkchenvergleiche‘ gelegt“, beklagt Franziska Geusen, Geschäftsführerin von Hans John und Vorstandsmitglied des AFW Bundesverbands Finanzdienstleistung. Die VSH sei aber mehr als eine bloße Zulassungsvoraussetzung – nämlich elementarer Bestandteil des Risiko- und Vertragsmanagements eines Maklers.  

„Insofern ist es besonders wichtig, dass die VSH bedarfsgerecht ist, sie also nach Möglichkeit sämtliche Tätigkeiten umfasst, die der Makler tatsächlich ausübt. Eine gute Bedarfsanalyse ist daher unverzichtbar“, so Geusen weiter. Die Expertin empfiehlt, dass Maklerinnen und Makler bei Häkchenvergleichen hinterfragen, welche Kriterien dort verglichen werden und inwieweit diese für das eigene Geschäftsmodell relevant sind.

Gemeinsam mit dem AFW hat Hans John zudem einen VSH-Leitfaden erstellt, der regelmäßig aktualisiert wird und Vermittelnden kostenfrei zur Verfügung steht (siehe QR-Code). Dort sind alle wesentlichen Kriterien erläutert, zum Beispiel Produkte und Personen. „Regelmäßig beziehen Vermittler zusätzliche Personen in ihren Betrieb mit ein oder übertragen diesen vollständig die Vertragserfüllung.

Dies kann etwa aufgrund der gewählten Rechtsform geschehen, weil der Vermittler Angestellte beschäftigt oder mit freien Mitarbeitern zusammenarbeitet“, schildert AFW-Vorstand Norman Wirth ein typisches Vorgehen in der Branche. Dabei müssen alle agierenden Personen, auch Tippgeber, von der VSH-Police umfasst sein. Ebenso natürlich sämtliche Produkte, zu denen beraten wird und die an Kunden vermittelt werden.

Unsere Video-Reihe zum Thema VSH als Existenzsicherung für Makler mit dem Experten Ralf Werner Barth

Teil 1: Die fünf Ebenen

Teil 2: Die erste Ebene – Wer und was bin ich? und Die zweite Ebene – Was mache ich heute? Was möchte ich mal tun

Teil 3: Die dritte Ebene – Produkte und Deckungssummen

Teil 4: Die vierte Ebene – Die Klauseln

Teil 5: Die richtigen Anbieter

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Oliver

Oliver Lepold

Oliver Lepold ist Dipl.-Wirtschaftsingenieur und freier Journalist für Themen rund um Finanzberatung und Vermögensverwaltung. Er schreibt regelmäßig für Pfefferminzia und andere Versicherungs- und Kapitalanlage-Medien.

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