Balkonkraftwerk in Düsseldorf: Hausrat oder Gebäudebestandteil? © picture alliance / imageBROKER | Robert Poorten
  • Von Andreas Harms
  • 12.03.2024 um 08:25
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Neue Regeln sollen dafür sorgen, dass sich Balkonkraftwerke noch schneller verbreiten, als sie es ohnehin schon tun. Die Versicherungsbranche hat die kleinen Solaranlagen ebenfalls inzwischen auf dem Schirm. Doch automatisch versichert sind sie nicht immer, weshalb Makler und deren Kunden hinschauen müssen.

So meldete beispielsweise die VHV Versicherungen im Juli, dass sie Balkonkraftwerke in ihre beiden Hausrattarife Klassik und Exklusiv mit eingebaut hat. Abgedeckt sind Schäden durch die Grundgefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel in Höhe der Versicherungssumme. Einfacher Diebstahl ist bis zu 5 Prozent der Versicherungssumme mit drin.

So flächendeckend geht allerdings nicht jeder Anbieter vor, weshalb Hausratkunden genau hinschauen sollten. So meldete zum Beispiel die Ammerländer Versicherung zunächst durchaus Ähnliches. Allerdings sind die Entschädigungssummen bei 3.500 Euro gedeckelt. Das dürfte zumindest für die Anlage selbst kein allzu großes Problem sein, denn viele Modelle gibt es schon für dreistellige Beträge.

Für manche sind Balkonkraftwerke automatisch Hausrat

Wichtiger ist jedoch, dass sich der Einschluss nur auf die Tarife Exclusiv und Excellent bezieht. In den Grundprodukten Basic, Economic und Classic sind Balkonkraftwerke nach wie vor (noch) nicht enthalten.

Bei der Axa-Tochter Alteos hat man übrigens eine recht grundsätzliche Ansicht zu dem ganzen Thema. „Balkonkraftwerke erfüllen für uns erst einmal sämtliche Kriterien von Hausrat, wenn sie nicht so montiert sind, dass sie zum Gebäudebestandteil werden“, sagt Key-Accountmanager Christopher Pirsch. Damit seien sie ohnehin schon automatisch versichert.

Allerdings habe Alteos trotzdem auf Rückmeldung und Wunsch der Makler hin Balkonkraftwerke bei allen sieben Tarifen in die Bedingungen ausdrücklich aufgenommen. Aber mit einem etwas anderen Zungenschlag: Sie gelten dort nicht als „mitversichert“, sondern zählen ganz einfach direkt mit zum Hausrat.

Apropos Bedingungen. Ende November nahm der Versichererverband GDV die Geräte in die Musterbedingungen für Hausratversicherungen auf. Das müssen Versicherer nicht zwangsläufig in ihren eigenen Tarifen nachbauen. Allerdings ist davon auszugehen, dass mindestens neue Tarife diese Klauseln ebenfalls enthalten und auch alte nachgebessert werden. Automatisch läuft das sogar, wenn der Hausrattarif eine Leistungsgarantie für GDV-Musterbedingungen enthält. Trotzdem bleibt es wichtig, in den Bedingungen nachzusehen.

Für manche gehören Balkonkraftwerke zum Gebäude

Es kann allerdings auch sein, dass die Wohngebäudeversicherung für so eine Anlage zuständig ist. Die auf solche Policen spezialisierte GEV-Versicherung sortiert Balkonkraftwerke von vornherein erst einmal dort ein und sieht die Hausrat eher als Ausnahme: Nämlich wenn der Balkon zu einer Mietwohnung gehört und die Anlage ausdrücklich „nicht fest montiert“ ist.

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Andreas Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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