- Von Andreas Harms
- 23.04.2024 um 16:27
Die deutsche Versicherungsbranche zeigt sich zufrieden mit der neu ausgestalteten Versicherungsrichtlinie Solvency II (auch: Solvabilität II). „Im Ergebnis ist eine ausbalancierte Weiterentwicklung des bereits bestehenden Rechtsrahmens herausgekommen, mit dem die Versicherer gut arbeiten können“, sagt der Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Jörg Asmussen.
In diesem Zusammenhang weist er darauf hin, dass derzeit alle Versicherer in Deutschland die Solvenz-Kriterien erfüllen: „Es ist sichergestellt, dass sie die Leistungsverpflichtungen jederzeit bedienen können. Das gilt schon unter den bisherigen Anforderungen und das wird auch in Zukunft so bleiben.“
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Genau das ist nämlich die Aufgabe von Solvency II. Sie soll sicherstellen, dass Versicherer wirtschaftlich stabil dastehen und somit auch im Ernstfall immer zahlen können. Damit soll sie insbesondere die Kunden schützen.
Die Rahmenrichtlinie aus dem Jahr 2009 sieht vor, dass die 2016 in Kraft getretene Richtlinie Solvency II später überprüft und notfalls nachjustiert wird. Dieser sogenannte Review mündete in die Trilog-Verhandlungen zwischen EU-Parlament, EU-Kommission und EU-Rat. Ergebnis ist ein Kompromisstext, der am 25. Januar 2024 erschien.
Hier eine Auswahl der Themen:
- Maßnahmen für langfristige Garantien (LTG-Maßnahmen) und zum Aktienrisiko
- Versicherungstechnische Rückstellungen
- Kapitalanforderung
- Berichtswesen und Transparenz
- Gruppenaufsicht
- Nachhaltigkeit und Klimarisiken
Vor allem letzteren Punkt begrüßt der GDV ausdrücklich. „Ziel von Solvency II ist der Schutz der Versicherungsnehmer. Es ist deshalb richtig, dass sich die neuen Regeln auf die Risiken fokussieren, die sich aus der Transition und dem Klimawandel für Versicherer ergeben“, so Asmussen.
Nachdem der Review nun durch ist, wolle man sich damit befassen, wie er hier in Deutschland ins Gesetz umgesetzt wird. Schließlich ließen die neuen Regeln Spielraum, wie man die Kriterien auslegen kann. Hierbei müsse man darauf achten, „möglichst vielen auch kleinen Unternehmen den Zugang zu diesen Erleichterungen zu ermöglichen, zum Beispiel beim Berichtswesen“.
Doch es gab noch eine zweite Baustelle: die Sanierungs- und Abwicklungsrichtlinie (Insurance Recovery and Resolution Directive, IRRD). Sie verlangt diverse Vorsichtsmaßnahmen, zum Beispiel präventive Sanierungspläne für einen Mindestanteil an Versicherungsunternehmen in jedem EU-Land, Frühwarnindikatoren, Stressszenarien und spezielle nationale Abwicklungsbehörden. Und diese Richtlinie hat das Europäische Parlament nun verabschiedet.
Auch hier gibt sich der GDV entspannt. Er mahnt lediglich an, dass die Behörden schon abgegebene Unterlagen nicht noch einmal anfordern. „Das würde nur den Aufwand für die Unternehmen erhöhen und keinen Mehrwert schaffen“, sagt Asmussen.
Nachdem Europäisches Parlament und der Rat der Europäischen Union die Richtlinien endgültig verabschiedet haben, bekommen die Mitgliedsstaaten zwei Jahre Zeit, um sie in nationales Recht umzusetzen.
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