Balkonkraftwerke an einem neuen Mehrfamilienhaus. © picture alliance / CHROMORANGE
  • Von Karen Schmidt
  • 29.04.2024 um 17:17
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Bundestag und Bundesrat haben das Solarpaket I verabschiedet. Damit wird es künftig unter anderem einfacher, ein Balkonkraftwerk zu installieren. Hier erfahren Sie mehr.

Das Solarpaket I macht es für Bürger und Unternehmen hierzulande einfacher, Photovoltaik-Anlagen zu installieren und Solarenergie zu nutzen. Im August hatte die Bundesregierung das Gesetz auf den Weg gebracht. Jetzt haben sowohl Bundestag als auch Bundesrat das Gesetz verabschiedet.

Die Inbetriebnahme von Photovoltaik-Anlagen auf dem Balkon, sogenannte Balkonkraftwerke, ist nun deutlich einfacher und damit auch schneller möglich. Schon zum 1. April hatte die Bundesnetzagentur die Registrierung der Balkonkraftwerke bereits vereinfacht und auf wenige, einfach einzugebende Daten beschränkt.

Die vorherige Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt. Die Bundesnetzagentur informiert diesen automatisch über das Balkonkraftwerk, das neu an sein Netz angeschlossen wurde.

Mit dem Solarpaket I kommen nun weitere Vereinfachungen:

Digitale Stromzähler nicht verpflichtend: Neue Balkonkraftwerke sollen nicht dadurch verhindert werden, dass ein Zweirichtungszähler – also digitaler Stromzähler – eingebaut werden muss. Übergangsweise dürfen die Anlagen weiterhin die alten Ferraris-Zähler nutzen. Der bisherige Stromzähler läuft dann einfach rückwärts, wenn Strom eingespeist wird. So profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher davon, denn das senkt die Strommenge, die sie bezahlen.

Leistungsfähigere PV-Anlagen erlaubt: Außerdem können Balkonsolaranlagen künftig leistungsfähiger sein. Für Geräte mit einer installierten Leistung von insgesamt bis zu 2 Kilowatt und einer Wechselrichterleistung von insgesamt bis zu 800 Voltampere gilt eine vereinfachte Anmeldung.

Stromeinspeisung über die Steckdose möglich: Künftig sollen Balkonkraftwerke mit einem herkömmlichen Schukostecker auskommen. Das erleichtert die Installation erheblich. Hierzu muss noch eine Norm mit den Verbänden erarbeitet werden.

Änderungen auch für Unternehmen

Bisher sind Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 Kilowatt zur Direktvermarktung verpflichtet. Das ändert sich: Die Anlagenbetreiber sollen ihre Überschussmengen künftig ohne Vergütung, aber auch ohne Direktvermarktungskosten an die Netzbetreiber weitergeben. Davon profitieren vor allem Anlagenbetreiber mit einem hohen Eigenverbrauch. Die neue unbürokratische Regelung soll sie motivieren, mehr Solaranlagen auf großen Dächern zu installieren.

Desweiteren wird mit der Beschlussfassung des Bundestags die Einspeisevergütung für gewerbliche Dach-Photovoltaik-Anlagen bis 750 Kilowatt angehoben. Sie müssen sich künftig an Ausschreibungen beteiligen. Dafür werden die Ausschreibungsmengen erhöht.

Weitere Änderungen durch das Solarpaket I lesen Sie hier.

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Karen Schmidt

Karen Schmidt ist seit Gründung von Pfefferminzia im Jahr 2013 Chefredakteurin des Mediums.

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