Flaggen der Europäischen Union wehen im Wind vor dem Gebäude der Europäischen Kommission in Brüssel. © picture alliance/dpa | Arne Immanuel Bänsch
  • Von Sabine Groth
  • 25.04.2024 um 13:59
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Der aktuelle Entwurf zur EU-Kleinanlegerstrategie sieht kein Provisionsverbot für Versicherungsmakler mehr vor. Ob das so bleibt, werden die jetzt anstehenden Verhandlungen zwischen Parlament, Kommission und Ministerrat zeigen.

Bei der EU-Kleinanlegerstrategie geht es voran. Das Europäische Parlament hat am Dienstag in Straßburg entschieden, den vorliegenden Entwurf  zur Grundlage der Trilog-Verhandlungen zu machen und hat den Startschuss für diese Verhandlungen gegeben. Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung im EU-Parlament (Econ-Ausschuss) hatte diesen Entwurf vor rund einem Monat vorgelegt. Dieser enthält einen neuen entscheidenden Absatz, der das Provisionsverbot für Versicherungsmakler kippt.

Im ursprünglichen Entwurf der EU-Kommission sollten Versicherungsvermittler, die unabhängig agieren, keine Provision mehr für die Vermittlung von Versicherungsprodukten erhalten dürfen. Dies hatte unter anderem der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW scharf kritisiert und sich entsprechend über den zusätzlichen Satz in Artikel 29a gefreut:

Dieser Absatz hindert Versicherungsvermittler, die aufgrund ihres Rechtsstatus als unabhängig eingestuft werden, nicht daran, sich als nicht vertraglich an ein bestimmtes Versicherungsunternehmen gebunden darzustellen, wenn sie darauf hinweisen, dass sie Anreize erhalten.

„Mit einer endgültigen Verabschiedung dieses Absatzes wären die deutschen und österreichischen Versicherungsmakler auf einem guten Weg, dass sie auch weiterhin als unabhängig tätige Vermittler Provisionen für die Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten erhalten dürfen“, kommentiert AfW-Vorstand Frank Rottenbacher die Ergänzung.

Ob dies tatsächlich der Fall sein wird, ergibt sich in den nun anstehenden Trilog-Verhandlungen. Hier werden EU-Parlament, EU-Kommission sowie der EU-Ministerrat um eine gemeinsame Position ringen.

Der Ministerrat habe sich allerdings noch nicht abschließend positioniert, informiert der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). „Wir begrüßen das Abstimmungsergebnis des EU-Parlaments sehr“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Damit sind wir einen Schritt weiter und unsere Interessenvertretung gegen die Einführung von allgemeinen Provisionsverboten fruchtete. Mich persönlich freut es außerdem, dass Sachverstand über ideologische Voreingenommenheiten siegte.“

Jetzt heißt es wieder abwarten. Ob der Trilog noch vor der Europawahl im Juni abgeschlossen sein wird, sei laut BVK nicht absehbar. Falls nicht, waren die bis dahin erfolgten Verhandlungen jedoch nicht für die Katz. Kay Berg, der den AfW in europäischen Themen berät, weist darauf hin, dass die Verhandlungen nach den Wahlen, wenn die Ausschüsse neu besetzt und arbeitsfähig sind, an dem Punkt ansetzen können, wo sie vor den Wahlen endeten.

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Sabine Groth

Sabine Groth schreibt seit über 20 Jahren schwerpunktmäßig über Geldanlage sowie weitere Finanz- und Wirtschaftsthemen, seit 2009 als freie Journalistin. Zu ihren Auftraggebern zählen vor allem Fachmagazine und -portale.

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