Bewohnerin eines Pflegeheims: Eigenanteil im ersten Jahr steigt um 8 Prozent © picture alliance/dpa | Marijan Murat
  • Von Andreas Harms
  • 10.07.2024 um 14:39
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Neue Zahlen zeigen, wie steil die Kosten für Pflege im Heim steigen. Im Vergleich zum Vorjahr zogen die Eigenanteile um mindestens 5 und in der Spitze um 10 Prozent an. Je nachdem, wie viele Jahre man schon im Heim ist. Der Verband der Ersatzkassen sieht Berlin in der Pflicht.

Der Eigenanteil für Pflegebedürftige in Pflegeheimen ist weiter gestiegen. So betrug er zuletzt im ersten Aufenthaltsjahr bundesweit durchschnittlich 2.871 Euro pro Monat. Ein Jahr zuvor waren es noch 2.660 Euro, was einen Aufschlag von knapp 8 Prozent ergibt. Das berichtet der Verband der Ersatzkassen (VDEK) und bezieht sich dabei auf eine Auswertung vom 1. Juli 2024.

Im zweiten Jahr müssen Gepflegte 2.620 Euro zuschießen, was 10 Prozent mehr sind als im Vorjahr. Und im dritten Aufenthaltsjahr sind es 2.284 Euro – 8 Prozent Aufschlag. Ab dem vierten Jahr beträgt der Eigenanteil 1.865 Euro, was 5 Prozent mehr sind als im Vorjahr.

Die genannten Eigenanteile setzen sich aus folgenden drei Komponenten zusammen (mit den Werten im ersten Jahr):

  • Unterkunft und Verpflegung – 955 Euro
  • Investitionskosten – 490 Euro
  • Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE), vor allem fürs Personal – 1.678 Euro (inklusive Ausbildungskosten von 132 Euro)

Das ergibt in Summe 3.123 Euro. Davon übernehmen die Krankenkassen im ersten Jahr 15 Prozent des EEE, also 252 Euro. Womit die erwähnten 2.871 Euro herauskommen. Die Zuschüsse hatte die Regierung zum Jahresbeginn um jeweils mindestens 5 Prozent erhöht. Mehr dazu lesen Sie hier.

Beim VDEK zeigt man sich von den Zahlen nur wenig begeistert. Die Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner bemängelt: „Dass diese [die Eigenbeteiligung] so hoch ist, liegt auch daran, dass die Länder ihre Verantwortung ignorieren. Allein die Übernahme der Investitionskosten, wie gesetzlich vorgesehen, würde Heimbewohnerinnen und –bewohner um durchschnittlich 490 Euro im Monat entlasten.“

Eigenanteile für Plätze im Pflegeheim (Quelle: VDEK)
Eigenanteile für Plätze im Pflegeheim (Quelle: VDEK)

Auch sei es Aufgabe des Staates, die Ausbildungskosten zu übernehmen. Dass diese Kosten anteilig von den Pflegeheimbewohnern mitbezahlt werden, sei keine faire Lastenverteilung, so Elsner. Ausbildung sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und sollte aus Steuermitteln bezahlt werden. Zumal nicht einmal sicher sei, dass die Auszubildenden anschließend auch im Pflegeheim arbeiteten.

Insofern pocht Elsner auf ein Versprechen der Regierung: „Die Ampelfraktionen haben im Koalitionsvertrag vereinbart, diese Ungerechtigkeit zu beseitigen. Wir erwarten, dass dieses Versprechen im Rahmen der von Minister Lauterbach angekündigten umfassenden Pflegereform eingelöst wird.“ Das brächte beispielsweise für die Pflegebedürftigen in Heimen im ersten Aufenthaltsjahr eine finanzielle Erleichterung von weiteren 112 Euro im Durchschnitt im Monat.

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Andreas Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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