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Flaggen der Deutschen Rentenversicherung. © Bildarchiv Deutsche Rentenversicherung/H. Wiedl
  • Von Karen Schmidt
  • 26.02.2024 um 11:18
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lesedauer Lesedauer: ca. 00:40 Min

Die Deutsche Rentenversicherung kommt mit der Berechnung der Leistungsverbesserungen für Erwerbsminderungsrentner nicht hinterher. Übergangsweise soll es von Juli 2024 bis Dezember 2025 daher nun provisorische Zuschläge geben.

Eigentlich sollte es für rund 3 Millionen Erwerbsminderungsrentner zum 1. Juli 2024 Leistungsverbesserungen geben. Aber die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) wird diesen Termin wohl nicht halten können. Sie schafft die Berechnungen und Zahlung der Zuschläge wohl erst ab Dezember 2025. Das berichtet das „Handelsblatt“.

Daher will das Bundesarbeitsministerium nun ein zweistufiges Verfahren umsetzen, um die Zuschläge wie versprochen zur Jahresmitte zahlen zu können. Für einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Ministerium nun eine Formulierungshilfe erstellt.

Für die Monate von Juli 2024 bis November 2025 soll der bei der Deutschen Post angesiedelte Renten-Service nun erstmal die Zuschläge nach einem vereinfachten Verfahren berechnen und auszahlen. Das heißt, dass zu unterschiedlichen Zeitpunkten Rente und Zuschlag überwiesen werden. Ab Dezember 2025 soll es dann nur noch eine Zahlung geben.

Der übergangsweise ermittelte Zuschlag kann aber vom tatsächlichen Wert abweichen. Daher wird die Rentenversicherung dann ab Dezember 2025 prüfen müssen, ob die Betroffenen eventuell noch eine Nachzahlung bekommen, heißt es weiter.

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Karen Schmidt

Karen Schmidt ist seit Gründung von Pfefferminzia im Jahr 2013 Chefredakteurin des Mediums.

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