- Von Karen Schmidt
- 23.04.2024 um 16:33
Die heute vom Europäischen Parlament befürwortete Zahlungsverzugsverordnung könnte nach Ansicht der in Deutschland tätigen Versicherer der europäischen Wirtschaft schaden. Nach dem Willen des Europäischen Parlaments müssen Unternehmen ihre Rechnungen künftig grundsätzlich nach 30 Tagen begleichen.
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Auch im gegenseitigen Einvernehmen sollen Unternehmen lediglich eine maximale Frist von 60 Tagen vereinbaren dürfen. Ausnahmen davon gelten nur für bestimmte, von der EU-Kommission festzulegende Produkte. Wer eine Frist überschreitet, zahlt automatisch hohe Strafzinsen. Dafür sollen europaweit neue Behörden aufgebaut werden, die das Zahlungsverhalten von Unternehmen kontrollieren.
„Die Regelung würde für alle Unternehmen mehr Bürokratie bedeuten und eine pauschale Norm einführen, die der oft komplexen Wirklichkeit der Verträge und Zahlungsziele zwischen Vertragsparteien nicht gerecht wird“, sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft, kurz GDV.
Asmussen stört auch, dass die kürzeren Zahlungsfristen erstmals auch für Versicherungsleistungen gelten sollen. „Die Regulierung komplexer Sach- und Personenschäden ist weit mehr als eine einfache Geldzahlung und hat auch nichts mit Handelsgeschäften zu tun, die mit der Verordnung eigentlich geregelt werden sollen“, so Asmussen.
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