Gerd Billen ist Staatssekretär für Verbraucherschutz © Bundesministerium der Justiz und fuer Verbraucherschutz
  • Von Redaktion
  • 18.05.2016 um 18:15
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Gerd Billen, Staatssekretär für Verbraucherschutz, über den aktuellen Status quo bei der Honorarberatung, ihre Vorteile gegenüber der Beratung gegen Provisionen und ein mögliches Provisionsverbot in Deutschland.

Das war aber nur der erste Schritt. Als zweiten Schritt haben wir Anfang des Jahres den Honorarberater im Bereich Wohnimmobilienkredite geschaffen.

Das Ziel aus dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD, Honorarberatung als echte Alternative zur Provisionsberatung zu realisieren, erfordert weitere Schritte noch in der laufenden Legislaturperiode. Im nächsten Schritt wird die Bundesregierung das Thema Versicherungsberatung und -vermittlung angehen. Dies wird bewusst mit der anstehenden Umsetzung neuer europäischer Rechtsvorgaben für den Versicherungsvertrieb verbunden, da hierfür ohnehin erhebliche nationale Rechtsänderungen erforderlich sind. Dabei muss geprüft werden, wieviel Spielraum dem nationalen Gesetzgeber durch die neue EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD bleibt. Bei der Frage, wie dieser sinnvoll genutzt werden kann, ist außerdem das bereits national geregelte Berufsbild des Versicherungsberaters zu beachten. Seit dem 2. Februar 2016 liegt die IDD in ihrer finalen Fassung im Amtsblatt der Europäischen Union vor und ist bis zum 23. Februar 2018 umzusetzen.

Das Honoraranlageberatungsgesetz gilt vielerorts als gescheitert, nur rund 100 Berater haben sich für Paragraf 34h GewO registrieren lassen. Wie beurteilen Sie dieses Vorhaben aus heutiger Sicht?

Es handelt sich beim Honoraranlageberatungsgesetz um ein noch junges Gesetz. Wichtig war uns zunächst, das Berufsbild des Honorarberaters im Bereich der Geldanlage erstmals gesetzlich zu definieren. Vor ein paar Jahren wäre das noch undenkbar gewesen. Leider ist die Zahl der Honorarfinanzanlageberater noch gering. Die Vorteile von Honorarberatung im Anlage-, aber auch in anderen Finanzbereichen müssen in der Öffentlichkeit noch bekannter werden. Der „Wegweiser Finanzberatung“ zum Beispiel soll im unübersichtlichen Markt der Finanzberater und -vermittler für Aufklärung sorgen. Auch die Branche selbst ist gefordert, Verbraucher über die Vorzüge unabhängiger Honorarberatung aktiv zu informieren.

Das Konzept der Beratung gegen Honorar allein sichert noch keine gute oder bessere Beratung. Wie kann man hier bestmöglich die Qualität sichern?

Hohe Beratungsqualität lässt sich durch Gesetze allein nicht verordnen. Wir begrüßen daher eigene Initiativen der Branche. Schließlich kann die Gewährleistung bestmöglicher Beratungsqualität einen Wettbewerbsvorteil darstellen.

Für welche Kundengruppen ist Ihrer Ansicht nach Honorarberatung eine echte Alternative?

Entgegen weit verbreiteter Ansicht kann sich die Honorarberatung nicht nur für Besserverdienende und Wohlhabende eignen, sondern für alle Verbraucher.

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