Ein alter Caravan-Anhänger steht auf einem Parkplatz. © picture alliance / Zoonar | Mathieu van den Berk
  • Von Juliana Demski
  • 20.07.2020 um 17:41
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 00:40 Min

Seit einigen Tagen regelt ein neues Gesetz die Haftungslage bei einem Autounfall mit Anhänger. Künftig kommt in den meisten Fällen die Kfz-Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeugs für die Schäden auf. Die Anhängerversicherung ist nur noch sehr selten in der Zahlungspflicht.

Seit dem 17. Juli gilt ein neues Gesetz auf deutschen Straßen: Wenn ein Fahrzeug mit Anhänger einen Unfall verursacht, muss künftig die Versicherung des Zugfahrzeugs zahlen. Diese Neuregelung betrifft nicht nur große Auflieger von Sattelzügen, sondern auch beispielsweise Wohnwagen auf dem Weg in den Urlaub oder kleine Anhänger mit Gartenabfällen.

Zuvor sah es weitaus komplizierter aus: Denn nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vor rund zehn Jahren mussten sich die Versicherung des Zugfahrzeugs und des Anhängers bei einem Unfall die Kosten teilen. Für die Versicherungen bedeutete das einen höheren Aufwand bei der Verwaltung. Nun hingegen muss die Anhängerversicherung nur noch dann zahlen, wenn die überwiegende Unfallursache beim Anhänger liegt – beispielsweise, weil ein Reifen platzt.

Christian Hartrampf, Kfz-Versicherungsexperte bei der R+V, freut sich über die Gesetzesreform: „Durch diese Neuregelung haben wir weniger Verwaltungsaufwand, gleichzeitig sinkt die Zahl der Schäden, für die die Versicherung der Anhänger aufkommen muss.“

autorAutorin
Juliana

Juliana Demski

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

Pfefferminzia Logo rgb
Suche
Close this search box.
Zuletzt hinzugefügt
Wie die Zukunft der bAV aussieht
Handelsblatt Jahrestagung bAV 2024

Wie die Zukunft der bAV aussieht

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden
AfW-Vermittlerbarometer: Nachhaltigkeit

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden

Zuletzt hinzugefügt
„Honorarberatung ist hochflexibel“
„Lass mal reden“ mit Honorarkonzept

„Honorarberatung ist hochflexibel“

„In fünf Jahren sterben Online-Abschlussstrecken aus“
„Lass mal reden“ mit Ralf Pispers, Personal Business Machine (PBM)

„In fünf Jahren sterben Online-Abschlussstrecken aus“

Skip to content