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Bleibt ohne Nummernschild: Aufsitzrasenmäher bei der Arbeit © Photo Mix / Pixabay
  • Von Sabine Groth
  • 22.03.2024 um 12:13
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lesedauer Lesedauer: ca. 00:45 Min

Künftig gelten einige neue Regeln für die KFZ-Haftpflichtversicherung. Die Regierung hat eine entsprechende EU-Richtlinie in ein Gesetz gegossen, das nun, nach einem Umweg über den Vermittlungsausschuss, in Kraft treten kann. Für die Besitzer von Aufsitzrasenmähern ist das eine gute Nachricht.

Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur KFZ-Haftpflichtversicherung zugestimmt. Das Gesetz fand zunächst bei der Abstimmung im Bundesrat keine Mehrheit und musste in den Vermittlungsausschuss.

Ein zentraler Kritikpunkt war, dass künftig auch für zulassungsfreie Arbeitsmaschinen und Stapler mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h eine KFZ-Haftpflicht verbindlich sein sollte (zum Beispiel auch Aufsitzrasenmäher). Bisher sind sie davon befreit. Der Vermittlungsausschuss hatte vorgeschlagen, den Passus zu streichen und die Befreiung beizubehalten. Das Gesetz wurde entsprechend geändert und fand nun die erforderliche Mehrheit im Bundesrat und kann nach Ausfertigung und Verkündung in Kraft treten.

Mit dem Gesetz wird die EU-Richtlinie über die KFZ-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht in deutsches Recht umgesetzt. Es enthält Regelungen zur Harmonisierung der Schadensverlaufsbescheinigungen der Versicherten und Vorgaben für die Schadensfreiheitsrabattpolitik der Versicherer. Zudem sichert künftig ein Insolvenzfonds Verkehrsopfer auch bei Zahlungsunfähigkeit des KFZ-Versicherers ab.

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Sabine Groth

Sabine Groth schreibt seit über 20 Jahren schwerpunktmäßig über Geldanlage sowie weitere Finanz- und Wirtschaftsthemen, seit 2009 als freie Journalistin. Zu ihren Auftraggebern zählen vor allem Fachmagazine und -portale.

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