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Gabelstapler bei der Arbeit: Möglicherweise gilt ab 2025 eine neue Versicherungspflicht für langsam fahrende Fahrzeuge. © picture alliance/dpa | Hauke-Christian Dittrich
  • Von Karen Schmidt
  • 06.02.2024 um 11:10
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lesedauer Lesedauer: ca. 01:10 Min

Der Bundestag hat einen Gesetzentwurf durchgewunken, nach dem es eine neue Versicherungspflicht für Gabelstapler, Landmaschinen & Co. geben soll. Millionen Versicherungsverträge wären davon betroffen. Der Bundesrat hat den Entwurf vorerst gestoppt. Die Versicherer fordern eine zügige Einigung und Rechtssicherheit.

Kommt bald der nächste Ärger für die Bauern hierzulande? Und für andere Gewerbetreibende? Aktuell liegt ein Gesetzentwurf im Bundesrat, der eine neue Versicherungspflicht für „langsame Fahrzeuge“ vorsieht. Davon wären etwa Gabelstapler, Landmaschinen, Aufsitzrasenmäher, Schneeräumer und andere selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von über 6 und bis zu 20 Stundenkilometern betroffen. Die neue Versicherungspflicht würde ab 2025 gelten – bisher sind die Fahrzeuge pauschal in Allgemeinen Haftpflichtversicherungen mitversichert.

Der Bundestag hat den Gesetzentwurf bereits verabschiedet, der Bundesrat hat die neue Versicherungspflicht aber nun erstmal gestoppt.

Die deutschen Versicherer mahnen hier zur Eile, um Rechtssicherheit herzustellen. Denn: „Die vom Bundestag verabschiedete neue Versicherungspflicht würde einen immensen bürokratischen Aufwand auslösen: Mehrere Millionen Versicherungsverträge müssten überprüft, voraussichtlich mehrere hunderttausend Verträge geändert werden“, sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Halter selbstfahrender Arbeitsmaschinen und Gabelstapler müssten ab 2025 über Haftpflichtversicherungen mit einer Deckungssumme von knapp 9 Millionen Euro verfügen. Für diese Umstellung bräuchten sowohl Versicherer als auch die betroffenen Kunden – vor allem Landwirte, Logistiker, produzierende Unternehmen, aber auch Privatpersonen – ausreichend Zeit.

„Das gilt umso mehr, als dass Verstöße gegen die neue Pflicht keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat wären“, betont Asmussen. Dann drohten den Haltern Geldstrafen oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr, zudem könnte das Fahrzeug eingezogen werden. Daher müsse nun schnell Rechtsklarheit geschaffen werden.

Nach Ansicht der Versicherer könnten die derzeit geltenden Regeln unverändert beibehalten werden. „Wir haben aktuell eine klare, praktikable und kostengünstige Lösung, mit der es seit Jahrzehnten keine Probleme gab. Uns ist nicht ein Schadenfall bekannt, in dem der Versicherungsschutz der Allgemeinen Haftpflichtversicherung nicht ausgereicht hätte“, so Asmussen.

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Karen Schmidt

Karen Schmidt ist seit Gründung von Pfefferminzia im Jahr 2013 Chefredakteurin des Mediums.

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