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  • Von Redaktion
  • 14.11.2014 um 13:43
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Der Deutsche Anwaltsverein (DAV) wollte wissen, ob sich das Regulierungsverhalten von Versicherern verbessert hat. Die Antworten der befragten Verkehrs- und Haftungsrechtler deuten ganz und gar nicht darauf hin.

Anhand einer Studie hat der DAV herausgefunden, dass in den vergangenen fünf Jahren die Versicherungsbranche  Schäden in den Bereichen Verkehrs- und Haftpflicht nicht besser reguliert hat als zuvor. 53 Prozent sagen sogar, das Regulierungsverhalten sei deutlich schlechter geworden. 21 Prozent der befragten Anwälte nehmen es als etwas schlechter war.

Laut Befragung regulieren Versicherer schlecht, weil sie Ansprüche bewusst verzögern oder vereiteln, die Schadenaufwendungen gering halten wollen, über zu wenig oder unqualifiziertes Personal verfügen, den Versicherten zur Anspruchs-Aufgabe oder zu einem ungünstigen Vergleich bewegen oder dessen Unwissenheit ausnutzen wollen.

Inhaltlich betreuen Anwälte Fälle vor allem aufgrund von Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht, im Streit um Leistungs-Voraussetzungen, bei Obliegenheitsverletzungen und bezüglich der Leistungshöhe.

Ein weiterer Grund für Rechtsstreitigkeiten ist laut DAV, dass Makler den Beratungsbedarf des Kunden nicht ausreichend erkennen. Versicherte wüssten deshalb oft zu wenig über die versicherten Leistungen. Auch über die eigene Mitwirkungspflicht und die Versicherungsbedingungen seien viele Kunden nicht informiert. Zudem seien die Verträge unverständlich und zu umfangreich.

Im Verkehrsrecht können Anwälte 51 Prozent der Fälle außergerichtlich regeln. In 30 Prozent gibt es einen außergerichtlichen Vergleich. In 9 Prozent der Streitigkeiten müssen Gerichte ein Urteil fällen. Im Versicherungsrecht allgemein sehen die Zahlen noch schlechter aus. Hier lösen Anwälte über die Hälfte der Streits erst vor Gericht. In 36 Prozent gibt es ein Urteil. In 16 Prozent der Fälle kommt es zum Vergleich. Außergerichtlich einigen sich hingegen nur 29 Prozent der Streitenden.

Die Forsa Umfrage führte das Forsa Institut im Auftrag des DAV im September und Oktober 2014 durch. Teilgenommen habe insgesamt 1.257 Rechtsanwälte.

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