Feuerwehrmänner löschen einen Brand in einer Lagerhalle in Berlin: Für Unternehmen können Brände wie diese existenzielle Folgen haben, wenn etwa die gelagerte Ware komplett verbrennt. © Getty Images
  • Von Redaktion
  • 20.07.2016 um 20:11
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Sachschäden können den Betriebsablauf eines Unternehmens lahmlegen. Was passiert dann aber mit Miete und Gehältern? Eine Betriebsunterbrechungsversicherung schützt in diesen Fällen.

Dabei gibt es drei Formen der Betriebsunterbrechungsversicherung: die kleine, die mittlere und die große. Sie unterscheiden sich je nach Größe, Komplexität und Art des Betriebs. „Die kleine Betriebsunterbrechungsversicherung ist eine Zusatzversicherung der Geschäftsinhaltsversicherung und eignet sich vor allem für den Einzelhandel und kleinere Handwerksbetriebe“, sagt Thorsten Herberger, im Produktmanagement der Signal Iduna zuständig für das gewerbliche Sach- und Haftpflichtgeschäft.

Die Versicherungssummen der Inhaltsund Unterbrechungsversicherung sind identisch. „Die mittlere und große Betriebsunterbrechungsversicherung sind dagegen eigenständige Versicherungen mit umfangreichen Konditionen wie etwa Nachhaftung, Wechsel- und Rückwirkungsschäden“, so Herberger weiter. Erstere eigne sich dabei mehr für mittelständische Betriebe und die große eher für Industrieunternehmen.

Unterschiede gibt es dabei zum Beispiel bei der Haftzeit, also der Dauer, für die der Versicherer die Kosten trägt. Bei der kleinen Betriebsunterbrechungsversicherung beträgt sie standardmäßig zwölf Monate. Ist die Haftzeit um, gibt es vom Versicherer kein Geld mehr, auch, wenn der Betrieb bis dahin nicht wieder hergestellt ist. Das kann gerade dann zum Problem werden, wenn etwa ein Unternehmer eine Halle neu aufbauen will und sich die Bauaufsicht mit der Genehmigung viel Zeit lässt. Auch bedenken müssen Unternehmer, dass sich die Zahlung der Versicherungsleistung verzögern kann, etwa weil die Polizei ermittelt, ob bei einer abgebrannten Halle der Eigentümer das Feuer nicht selbst gelegt hat.

Bei der mittleren und großen Police sind auch längere Haftzeiten möglich – etwa 18, 24 oder 36 Monate. Welche ein Unternehmen wählt, hängt dabei auch davon ab, welche Geschäfts- und Produktionsausstattung für den Betrieb notwendig ist. „Sind zum Beispiel speziell angefertigte Maschinen mit längeren Lieferfristen erforderlich, sollte das bei der zu vereinbarenden Haftzeit berücksichtigt werden“, sagt Arag-Sprecher Christian Danner.

Auch höhere Versicherungssummen können die Unternehmen hier abschließen. Wie ermittelt man aber die richtige Versicherungssumme? „Der Versicherungsnehmer muss seine fixen Kosten und den erwarteten Gewinn im Voraus kalkulieren“, heißt es vom Versicherer HDI. „Dabei müssen alle Einflüsse auf die Unternehmensentwicklung so berücksichtigt werden, als ob der Schaden nicht passiert wäre.“ Umsatz minus Wareneinsatz ist gleich Rohertrag, ist hier die Faustformel.

Dabei geht aber nicht immer alles glatt, weiß Holger Schnittker. „Die Unterversicherung ist immer ein Risiko“, so der Versicherungsmakler aus Steinfeld. Als Beispiel nennt er die kleine Betriebsunterbrechung, bei der die Versicherungssumme sich ja nach derjenigen der Betriebsinhaltsversicherung richtet: „Hat ein Unternehmer parallel zur Inhaltsversicherung mit 100.000 Euro Versicherungssumme eine Maschinenversicherung über 60.000 Euro abgeschlossen, muss er das bei der Festlegung der Deckungssumme bei der Betriebsunterbrechungspolice natürlich berücksichtigen.“ Letztere müsste also eine Summe von 160.000 Euro aufweisen, nicht von 100.000 Euro.

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