Feuerwehrmänner löschen einen Brand in einer Lagerhalle in Berlin: Für Unternehmen können Brände wie diese existenzielle Folgen haben, wenn etwa die gelagerte Ware komplett verbrennt. © Getty Images
  • Von Redaktion
  • 20.07.2016 um 20:11
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Sachschäden können den Betriebsablauf eines Unternehmens lahmlegen. Was passiert dann aber mit Miete und Gehältern? Eine Betriebsunterbrechungsversicherung schützt in diesen Fällen.

„Das wird in der Praxis aber sehr oft vergessen“, so Schnittker. Auch andere wichtige Punkte gehen manchmal unter, weiß Herberger von der Signal Iduna. „Hier können Fehler auftreten, indem der Versicherungsnehmer bei der heutigen Produktionsverflechtung etwa Zulieferer im Vertrag nicht berücksichtigt, obwohl er von ihnen abhängig ist.“ Oft kann der Rohertrag im Endeffekt nur recht grob geschätzt werden. „Unternehmen, deren Geschäfte sich stark entwickeln, sollten daher einen entsprechenden Puffer einplanen und die Versicherungssumme ständig aktualisieren“, sagt Arag-Mann Danner.

Damit Unternehmern das leichter fällt, erfolgt jedes Jahr eine rückwirkende Abrechnung des Rohertrags aus dem vergangenen Geschäftsjahr. Stellt der Versicherer dabei fest, dass der Puffer zu groß war, kann er dem Unternehmen nachträglich bis zu 50 Prozent der Prämie erstatten. Umgekehrt gibt es bei der mittleren und großen Betriebsunterbrechungsversicherung eine Nachhaftung. Sie beträgt bis zu einem Drittel der Versicherungssumme. Diese Nachhaftung ist erst mal beitragsfrei mitversichert – erst, wenn der tatsächlich erwirtschaftete Rohertrag die dokumentierte Versicherungssumme übersteigt, muss der Unternehmer die höhere Prämie zahlen.

Auch ein Blick in die Bedingungen lohnt sich für Unternehmer natürlich immer. So sollte die Gefahrendefinition, wann also etwa ein Feuer- oder Leitungswasserschaden konkret vorliegt, möglichst umfassend sein. Auch ein Punkt, der oft übersehen wird: die Personalpolitik. „Theoretisch kann der Versicherer erwarten, dass das Unternehmen zum nächstmöglichen arbeitsrechtlichen Zeitpunkt Mitarbeiter entlässt, um die Kosten zu senken“, sagt Versicherungsmakler Schnittker. „Das kann man über eine Sonderklausel im Vertrag wieder abbedingen. Man muss nur wissen, dass das ein Baustein ist, den man hinzubuchen muss.“

Versicherungsnehmer sind laut Schnittker gut beraten, wenn sie sich außerdem nicht alleine auf den Versicherungsschutz verlassen. „Unternehmer müssen sich damit befassen, wie ein Worst-Case-Szenario aussehen kann – auch was etwa Vertragsstrafen oder verlorene Kunden angeht.“ Dann gelte es, einen Notfallplan zu erarbeiten. Wichtigster Punkt laut Schnittker: die Datensicherung. Kopien von Kundenlisten, Lieferlisten und so weiter sollte man an einem getrennten Ort aufbewahren“, empfiehlt der Makler.

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