Ärzte im OP-Saal: Eine einheitliche Gebührenordnung hätte "verheerende" Folgen, glaubt der PVS Verband. © Pixabay
  • Von Juliana Demski
  • 21.12.2017 um 10:21
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Der Verband der Privatärztlichen Verrechnungsstellen (PVS Verband) ist gegen die Einführung einer einheitlich geltenden Gebührenordnung für ambulante ärztliche Leistungen. Warum, lesen Sie hier.

„Eine einheitliche Gebührenordnung ist nichts weiter als ein Umgehungstatbestand für eine Bürgerversicherung“, warnt Stefan Tilgner, geschäftsführendes Mitglied im Vorstand des Verbands der Privatärztlichen Verrechnungsstellen (PVS-Verband). Er nimmt damit Bezug auf Überlegungen, die Gebührenordnung für ambulante ärztliche Leistungen in der GKV und PKV zu vereinheitlichen. Eine solche Änderung könne „verheerende“ Folgen haben, erklärte Tilgner dem Ärzteblatt.

Der Grund: Alle Parteien profitierten von den Mehreinnahmen aus den Behandlungen von Privatpatienten. Laut Tilgner macht diese Gruppe 11 Prozent aller Versicherten aus, steuert aber insgesamt ein Umsatzvolumen von 24 Prozent in den Praxen bei. Eine einheitliche Gebührenordnung würde dazu führen, dass jeder niedergelassene Arzt rund 50.000 Euro Umsatz pro Jahr verlöre, heißt es weiter. Viele Praxen würden dem wirtschaftlichen Druck dann nicht mehr standhalten können.

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Juliana Demski

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

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