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Innenansicht des Deutschen Bundestags in Berlin: Hier muss über dern Gesetzentwurf zur zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung noch entschieden werden. © dpa/picture alliance
  • Von Manila Klafack
  • 16.08.2018 um 13:34
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lesedauer Lesedauer: ca. 00:45 Min

Bisher gilt ein fiktives Einkommen für Selbstständige anhand dessen die Beiträge zur Sozialversicherung berechnet werden. Erreicht der Selbstständige dieses Einkommen nicht, erhält er trotzdem keine Beiträge zurück. Unter anderem diesen Punkt soll ein neues Gesetz ab 2019 ändern.

Anfang Juni hatte das Bundeskabinett einem Gesetzentwurf zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung aus dem Bundesgesundheitsministerium zugestimmt. Ab 2019 sollen dadurch Selbstständige mit geringem Einkommen deutlich weniger zahlen müssen als bisher.

Wie?

Bisher müssen Selbstständige auf Basis eines fiktiven Monatseinkommens von 2.284 Euro einen Krankenkassenbeitrag bezahlen. Das bedeutet, unabhängig von ihrem tatsächlichen Einkommen, gehen monatlich rund 400 Euro an die Krankenkasse, so ein Bericht der Stiftung Warentest. Dieses fiktive Einkommen erreichen viele Selbstständige aber gar nicht. Daher sieht der neue Gesetzesvorschlag eine Halbierung auf 1.142 Euro vor. Der Mindestbeitrag würde damit auf 171 Euro sinken.

Rund 200.000 Mitglieder betrifft das laut Stiftung Warentest. Diese Versicherten würden im Jahr 2019 um etwa 800 Millionen Euro entlastet.

Die bislang gültigen Regelungen sahen außerdem vor, dass zu viel entrichtete Beiträge von den Krankenkassen nicht erstattet werden. Auch das soll sich nun ändern. Nach Vorlage beispielsweise des Steuerbescheids hat der Versicherte künftig zwölf Monate Zeit, zu viel gezahlte Beiträge zurück zu bekommen.

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Manila Klafack

Manila Klafack war bis März 2024 Redakteurin bei Pfefferminzia. Nach Studium und redaktioneller Ausbildung verantwortete sie zuvor in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.

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