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Jens Spahn (CDU) spricht im Bundestag bei den Haushaltsberatungen: Der Bundesgesundheitsminister sagt einen höheren Beitrag in der Pflegeversicherung voraus. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 18.05.2018 um 13:20
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In der gesetzlichen Pflegeversicherung könnte im kommenden Jahr eine Beitragserhöhung anstehen. Wie Bundesgesundheitsminister Jens Spahn andeutet, soll es um mindestens 0,2 Prozentpunkte nach oben gehen.

Die gesetzliche Pflegeversicherung muss in diesem Jahr voraussichtlich Mehrausgaben von rund 2 Milliarden Euro schultern. Darüber informiert der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung. Die Zahl der Leistungsempfänger und die Höhe der Leistungen steigen derzeit deutlich stärker, als erwartet, heißt es in der Pressemitteilung.

Das liegt unter anderem am zweiten Pflegestärkungsgesetz, das im vergangenen Jahr in Kraft trat. Dadurch erhalten nun mehr Menschen Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung.

Die höheren Ausgaben könnten nun Folgen haben. So mein Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, dass eine Beitragsanhebung von mindestens 0,2 Beitragssatzpunkten notwendig sei, berichtet Spiegel Online. Er will sich innerhalb der kommenden Wochen nun einen Überblick über die Finanzen der Pflegeversicherung schaffen. Der Beitrag zur Pflegeversicherung liegt für Kinderlose derzeit bei 2,80 Prozent. Bei Eltern sind es 2,55 Prozent.

Erstmal prüfen, dann eventuell erhöhen

Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbands, warnt derweil vor übereifrigem Handeln. „Die vorliegenden Zahlen zu der Finanzsituation der Pflegeversicherung erfordern zunächst eine gründliche Analyse. Statt reflexhaft einen höheren Beitragssatz als einzige Lösungsmöglichkeit anzukündigen, sollte auch über die Einführung eines Bundeszuschusses zur Pflegeversicherung nachgedacht werden.“

Dieser sei bei der Renten- und Krankenversicherung seit Jahren selbstverständlich. Kiefer: „Es sei bei dieser Gelegenheit nur daran erinnert, dass auch der Koalitionsvertrag vorsieht, die Beitragssatzsumme in der Sozialversicherung zumindest für die laufende Legislaturperiode zu stabilisieren.“

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