Michael Franke, Geschäftsführer Franke und Bornberg. © Neuenhausen
  • Von Lorenz Klein
  • 29.03.2017 um 10:13
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Für Selbstständige und Freiberufler ist es wichtig, ihre Arbeitskraft abzusichern. Doch die Beratung dieses Kundenkreises wird von vielen Vermittlern als sehr fordernd wahrgenommen. Michael Franke, Geschäftsführer des Analysehauses Franke und Bornberg, sagt, welche Gesprächsklippen zu umschiffen sind und welche abweichenden Regeln speziell für Existenzgründer gelten.

Woran bemisst sich, ob die Voraussetzungen angemessen sind?

Diese sind durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vorgegeben, lassen aber vielfältige Auslegungsmöglichkeiten offen.

Bei Grundfähigkeitsversicherungen – um auf Ihre vorherige Frage zurückzukommen – sollte darauf geachtet werden, dass auch die Grundfähigkeiten abgesichert sind, die bei der täglichen Arbeit benötigt werden, wie beispielsweise die Grundfähigkeiten „stehen“ und „Hände gebrauchen“ bei einem Frisör.

Inwieweit unterscheiden sich Annahmepolitik, Risikoeinschätzung und Nachfrage dieser Zielgruppe zum restlichen „AKS-Kuchen“?

Die Annahmepolitik der Versicherer unterscheidet sich zunächst nicht von der bei Angestellten. Auch bei Selbstständigen sind die berufliche Tätigkeit und der Gesundheitszustand entscheidend.

Eine Rolle kann bei Selbstständigen jedoch die Größe des Unternehmens spielen. So kann eine größere Anzahl an Mitarbeitern für den Chef eines Handwerksbetriebs zum Beispiel zu einer besseren Berufsgruppeneinstufung führen, weil ein höherer kaufmännischer beziehungsweise administrativer Anteil der Tätigkeit angenommen werden kann.

Für die Prüfung des Einkommens zum Nachweis der Angemessenheit der veranschlagten Rentenhöhe gibt es für Selbständige und Freiberufler oftmals abweichende Regelungen. Insbesondere bei Existenzgründern ist zudem die maximal abschließbare Rentenhöhe im Regelfall deutlich eingeschränkt.

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Lorenz Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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