Philip Wenzel ist Versicherungsmakler und Biometrie-Spezialist. © privat
  • Von Redaktion
  • 08.04.2021 um 16:10
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Das ist eine der häufigsten Fragen, die Versicherungsmakler und Biometrie-Spezialist Philip Wenzel in letzter Zeit von Kollegen gehört hat. Seine Antwort: Es kommt auf den Kunden an – er selbst ist aber kein großer Fan der Kombi. Die Details erfahren Sie hier.

Für eine Kombination in der ersten Schicht teilt sich das Lager relativ streng in Befürworter und Gegner. Eine Basis-Rente mit einer BUZ hat den Vorteil der Steuerstundung. Und da wir ja immer davon ausgehen, dass jeder Vierte berufsunfähig wird, ist diese Lösung für die anderen drei ganz hervorragend. Denn die Steuern, die ich mir durch die Beiträge für die BUZ erspart habe, sind tatsächlich gespart und müssen auch nie mehr zurückgezahlt werden.

In einem Leistungsfall würde die BU-Rente nicht nach Einkommenssteuerdurchführungsverordnung (67 Punkte bei Scrabble) versteuert werden, sondern eben voll versteuert werden. Das ist ein kalkulierbarer Nachteil und kann durch eine höhere Rente ausgeglichen werden.

Unbedingt auf Wechseloption in SBU achten

Was der Vermittler unbedingt bedenken muss, ist eine Wechseloption in eine selbstständige BU-Versicherung. Denn es kann ja durchaus mal sein, dass eine Basis-Rente keinen Sinn mehr ergibt. Jetzt wäre es tragisch, wenn die Rente nur mit der BUZ zusammen gekündigt werden könnte und der Kunde wegen einer Vorerkrankung mittlerweile keinen neuen Vertrag mehr bekommen könnte. Das lässt sich durch eine Option heilen.

Außerdem muss der Vermittler darauf hinweisen, dass die BUZ in der ersten Schicht nicht über alle Bausteine und Klauseln verfügt, weil manche Klauseln eben nicht Schicht-1-fähig sind. Das ist aber vor allem bei akademischen Berufen und Selbstständigen immer wieder mal ok, weil hier eine einfache BU-Versicherung schon ausreichend Schutz bietet.

Für Einfachheit und gegen Flexibilität

Ich persönlich bin eher freiheitsliebend und verbinde die Altersversorgung und die BU-Versicherung nicht über eine Beitragsbefreiung hinaus. Allerdings sträube ich mich nicht dagegen, wenn ein Kunde hier eher bequemer denkt und sich die Zeit sparen will, mehrere Verträge abzuschließen und zu verwalten. Ich argumentiere und der Kunde entscheidet so, wie es ihm am besten passt. Er muss ja nicht immer so denken, wie ich.

Denn unterm Strich gibt es aus einer zu engen Kombination von Altersversorgung und Einkommenssicherung keine Nachteile, die sich nicht kalkulieren ließen. Und da beide konzeptionell so oder so gleichzeitig betrachtet werden sollten, bietet sich eine Kombi halt auch an. Und wie schon geschrieben: Es ist vollkommen ok, wenn man sich hier für Einfachheit und gegen Flexibilität entscheidet. Wenn ich als Vermittler immer auch auf die Nachteile hinweise, ist in meinen Augen alles gut.

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