Ein Mann bringt eine Schranktür aus einem überfluteten Haus: Wer im Ernstfall ausreichend abgesichert werden will, sollte auf die Formulierungen in den Vertragsbedingungen achten. © Getty Images
  • Von Redaktion
  • 28.11.2016 um 15:45
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Wer Opfer von Überschwemmungen wird, ist hoffentlich gut versichert. Bei Elementarversicherungen steckt der Teufel allerdings im Detail. Was Makler wissen sollten.

Was ist Starkregen?

Kein Anbieter gibt einen festen Grenzwert an Niederschlägen vor. Die Entscheidung, ob Starkregen vorliegt, erfolgt jeweils individuell. Die Ammerländer nennt hier als Beispiel Juli 2014 in Münster, als mehr als 100 Liter Regen pro Quadratmeter auf den Boden auftrafen. Unter anderem der BGV und Axa verwenden den Begriff „erhebliche Mengen von Oberflächenwasser“. Auf Nachfrage stellt die Axa klar, dies bedeute, dass „relevante Mengen“ von Oberflächenwasser vorhanden sein müssen, einzelne „Pfützen“ reichten nicht. Dies müsse im konkreten Schadenfall bewertet werden.

Ob grobe Fahrlässigkeit versichert ist, hängt zum Teil auch von der einzelnen Produktvariante ab. Viele Anbieter bieten verschiedene Tarife mit abgestuften Sicherheitsniveaus. Bei der Generali sind in der Wohngebäudeversicherung 20.000 Euro oder bis zu 100 Prozent nach Maßgabe der zugehörigen Klausel abgedeckt. Die Axa verzichtet über die Grunddeckung ihres Tarifs „Boxflex“ auch im Elementarschutz auf die sogenannte „Einrede der groben Fahrlässigkeit bei Herbeiführung des Versicherungsfalls“. Die Ammerländer hingegen nicht. Hier kann der Versicherer die Leistung in jenem Verhältnis kürzen, dass der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entspricht. Der BGV hingegen hat grobe Fahrlässigkeit über die Exklusivdeckung bis zur Höhe der Versicherungssumme mitversichert, nicht jedoch in der Variante Klassik.

Manche Anbieter fordern bauliche Maßnahmen wie den Einbau von Rückstauklappen, die erfüllt werden müssen, bevor der Versicherungsschutz greift. Andere verlangen, dass der Kunde Drainagen und Gräben freihält. All diese Details können entscheidend sein, ob im Schadenfall eine Leistung erfolgt. Sie stehen in den Vertragsbedingungen und erfordern entsprechendes Augenmerk und mitunter Nachfragen seitens des Beraters. Manche Tarife sehen zudem nach der Unterschrift eine Karenz- oder Wartezeit vor.

Wie ist die Selbstbeteiligung definiert?

Ein weiterer Qualitätsfaktor beim Vergleich der Deckungskonzepte ist die Selbstbeteiligung, die viele Policen enthalten. Da Schäden durch Naturgewalten beträchtlich sein können, kommt es darauf an, ob hier eine feste Summe oder eine prozentuale Pauschale vereinbart wird. Beim Baustein Elementar der Axa Wohngebäudeversicherung zum Beispiel beträgt die Selbstbeteiligung 10 Prozent des Schadens, sowie mindestens 500 und maximal 5.000 Euro.

Nicht alle Anbieter leisten zudem unbegrenzt. Makler sollten in jedem Fall darauf achten, dass eventuelle Entschädigungsgrenzen ausreichend hoch liegen.

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