Sturmopfer: Ein umgestürzter Baum im Kieler Stadtteil Blücherplatz. © picture alliance/dpa | Frank Molter
  • Von Achim Nixdorf
  • 11.03.2021 um 20:22
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Über weite Teile Deutschland fegt gerade Sturmtief „Klaus“ hinweg. Doch welche Versicherungen leisten, wenn es zu Schäden an Autos oder Immobilien kommt? Und wie können Hausbesitzer selbst vorsorgen? Alles Wichtige zum Thema erfahren Sie hier.

Für Beschädigungen durch Sturm, Hagel und weitere Naturgefahren wie Starkregen haben die Versicherer im vergangenen Jahr rund 2,5 Milliarden Euro geleistet. Auch der Sturm, der gegenwärtig über Deutschland hinweg fegt – Klaus –, dürfte wieder zahlreiche Schäden verursachen.

Wie die Gothaer Versicherung mitteilt, sind Sturm- und Hagelschäden in der Regel durch die Wohngebäude- und Hausratversicherung abgedeckt. Der Gebäudeversicherer ersetzt beispielsweise die Kosten für abgedeckte Dächer, umgeknickte Schornsteine oder Schäden am Haus durch umgestürzte Bäume. Hat ein Sturm ein Dach abgedeckt und es regnet in der Folge hinein, ersetzt die Hausratversicherung den Schaden an der Wohnungseinrichtung. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der Sturm die Windstärke 8, also mindestens 62 Kilometer pro Stunde, erreicht hat.

Ein durch Sturm entstandener Schaden sollte sofort dokumentiert, also fotografiert werden, bevor es ans Aufräumen geht. Auch eine kurze Auflistung aller Teile und Gegenstände, die beschädigt wurden, sei wichtig. So könne der Versicherer den Schaden besser abschätzen und Ersatzzahlungen leisten.

Wird ein Auto durch einen morschen Baum beschädigt oder gar eine Person durch herabfallende Dachziegel verletzt, steht laut Gothaer der Hausbesitzer infolge seiner Verkehrssicherungspflicht in der Verantwortung. Eigentümer sollten daher regelmäßig Gebäude und Grundstück auf mögliche Gefahrenquellen prüfen. Das gelte etwa für Bäume, lose Dachziegel, Blumentöpfe auf Balkonen und Fensterbänken oder für den Gartenzaun.

Elementarschutz nicht vergessen!

Darüber hinaus gilt: Ob geparkt oder während der Fahrt – unmittelbare Sturm- und Hagelschäden an einem Auto übernimmt normalerweise die Teilkaskoversicherung. Ist der Schaden jedoch selbstverschuldet, beispielsweise indem der Fahrer gegen einen bereits umgestürzten Baum auf der Straße fährt, leistet die Versicherung nicht. Hier greift nur eine Vollkaskoversicherung.

Wichtig: Eigentümer und Mieter, die sich auch vor den finanziellen Folgen von Naturereignissen wie Starkregen oder Hochwasser schützen wollen, brauchen zusätzlich eine Elementarschadenversicherung.

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Achim Nixdorf

Achim Nixdorf ist seit April 2019 Content- und Projekt-Manager bei Pfefferminzia. Davor arbeitete er als Tageszeitungs- und Zeitschriftenredakteur mit dem Fokus auf Verbraucher- und Ratgeberthemen.

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