Für einen Wasserschaden, der nicht schuldhaft verursacht wurde, ist auch niemand haftbar zu machen. Die Folge: Wer in dieser Situation keine Hausratversicherung vorweisen kann, bleibt auf dem Schaden am eigenen Mobiliar sitzen, wofür sonst die Haftpflichtversicherung des Verursachers aufkommen würde. Darauf weist Rechtsanwalt Norman Wirth in einem Beitrag der WDR-Sendung „Servicezeit“ hin.
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