Norman Wirth ist Fachanwalt für Versicherungsrecht. © Screenshot WDR
  • Von Redaktion
  • 20.02.2020 um 13:30
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 00:15 Min

Für einen Wasserschaden, der nicht schuldhaft verursacht wurde, ist auch niemand haftbar zu machen. Die Folge: Wer in dieser Situation keine Hausratversicherung vorweisen kann, bleibt auf dem Schaden am eigenen Mobiliar sitzen, wofür sonst die Haftpflichtversicherung des Verursachers aufkommen würde. Darauf weist Rechtsanwalt Norman Wirth in einem Beitrag der WDR-Sendung „Servicezeit“ hin.

Hier geht es zum Video (4:57 Minuten)

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

Pfefferminzia Logo rgb
Suche
Close this search box.
Zuletzt hinzugefügt
„Honorarberatung ist hochflexibel“
„Lass mal reden“ mit Honorarkonzept

„Honorarberatung ist hochflexibel“

„In fünf Jahren sterben Online-Abschlussstrecken aus“
„Lass mal reden“ mit Ralf Pispers, Personal Business Machine (PBM)

„In fünf Jahren sterben Online-Abschlussstrecken aus“

Skip to content