Eine pflegebedürftige Frau in einem Pflegeheim in Erfurt. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 06.09.2016 um 10:32
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Das dritte Pflegestärkungsgesetz könnte böse Folgen für etwa 80.000 Heimbewohner haben. Dabei handelt es sich um Pflegebedürftige, deren Heimkosten von der Sozialhilfe bezahlt werden. Hier kommen die Details.

Rund 10 Prozent der Bewohner von Pflegeheimen erhalten keine Leistungen aus der gesetzlichen  Pflegeversicherung. Sie haben zwar einen geringen Pflegebedarf, können aber trotzdem ihr Leben nicht alleine zuhause meistern. Bisher haben die Sozialhilfeträger meist die Kosten übernommen. Doch damit könnte nun Schluss sein, warnt der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa).

Der Grund: Das dritte Pflegestärkungsgesetz (PSG III). Hier fehlt laut Angaben des Verbands die Regelung, dass die Kosten für Heimbewohner, die nicht in die Pflegegrade 2 bis 5 eingestuft werden, vom Sozialhilfeträger gezahlt werden.

„Mit der Pflegereform wurde zugesichert, dass sich die Versorgungssituation für niemanden verschlechtert. Wenn nun in der Sozialhilfe der Anspruch für viele Heimbewohner der sogenannten Pflegestufe 0 abgeschafft werden soll, stehen bis zu 80.000 Heimbewohner vor einer völlig unsicheren Zukunft“, sagt bpa-Präsident Bernd Meurer.

Und weiter: „Diese Menschen sind häufig über 80 Jahre alt und mussten die eigene Wohnung aufgeben. Alle Beteiligten benötigen dringend ein verlässliches Signal, dass die Sozialhilfeträger auch künftig die Kosten tragen, wenn die Unterbringung in einem Pflegeheim notwendig ist, aus dem eigenen Einkommen aber nicht bezahlt werden kann. Hier darf es keine bösen Überraschungen geben.“

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