Wolfgang Schäuble: April April - nun doch nicht. Die Abschaffung des Garantizinses ist vorerst auf Eis gelegt. Dabei hieß es noch im Oktober, im Zuge von Solvency II werde der Höchstrechnungszins für die Zwecke der Aufsicht nicht mehr gebraucht. © Getty Images
  • Von Redaktion
  • 17.12.2015 um 14:55
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Das Bundesfinanzministerium macht einen Rückzieher. Denn der Höchstrechnungszins bei Lebens- und Rentenversicherungen soll nun doch nicht gestrichen werden – vorerst.

Als im Oktober bekannt wurde, dass das Bundesfinanzministerium plant, den Höchstrechnungszins auf Lebens- und Rentenversicherungen abzuschaffen – und das bereits ab 2016 –war der Wirbel groß. Kritik kam unter anderem vom Branchenverband GDV.

Nun scheinen diese Pläne vorerst vom Tisch zu sein, wie das Ministerium mitteilt. Demnach soll auch 2016 der bisherige Garantiezins von 1,25 Prozent gelten.

Ob der Höchstrechnungszins erneut gesenkt wird, dazu wird es wohl im kommenden Jahr eine Entscheidung geben. Umgesetzt würde eine erneute Senkung jedoch erst 2017. Eine Antwort auf die Frage, ob das Bundesministerium den Garantiezins ganz abschaffen will, sei erst in Folge einer Neubewertung der Situation im Jahr 2018 geplant.

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