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Papierflut: Werden auch in der Versicherungsvermittlung Beratungsprotokolle durch Geeignetheitserklärungen ersetzt, bliebe Beratern und deren Kunden großer Aufwand erspart, meint Versicherungsexperte Hans-Jürgen Ott. © Panthermedia
  • Von Redaktion
  • 06.11.2015 um 12:55
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Was haben die Abschaffung des Beratungsprotokolls und die Einführung der Geeignetheitserklärung im Mifid II mit Versicherungsvermittlern zu tun? Viel, meint Hans-Jürgen Ott. Der auf Finanzberatung spezialisierte Professor rechnet mit einer ähnlichen Regelung im IDD - und erläutert Chancen und Probleme, die sie mit sich bringen würde.

Vorteil: Weniger Papierflut

Doch eine Ersetzung der bisherigen Beratungsprotokolle durch Geeignetheitserklärungen biete auch Chancen, so der Versicherungsexperte weiter. „Vielleicht nutzt der Gesetzgeber damit die Gelegenheit, den bisherigen Wust an Vermittler-, Produkt- und Beratungsinformationen einzudämmen“, hofft er. Schließlich hätten zahlreiche psychologische Studien bewiesen, dass Menschen in komplexen Entscheidungssituationen keine zusätzlichen Informationen suchen, sondern diese regelrecht abwehren.

„Die meisten Kunden wollen diese Papierflut gar nicht“, so Ott. Außerdem könnte sich auch der Vertrieb ohne den Informationswust erheblichen Aufwand ersparen.

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