Berater wie Verkehrssünder behandeln

Die Sparda-Banken schlagen Verbesserungen beim Beratungsprotokoll und dem Beraterregister vor. Welche das sind, lesen Sie hier.

In dem 15-seitigen Dokument schlagen die Sparda-Banken unter anderem vor, das Beraterregister nach dem Prinzip der Flensburger Verkehrssünderkartei umzugestalten. So sollen die negativen Einträge nach einer gewissen Zeit gelöscht werden können. Außerdem soll es möglich sein, dass der Kunde nach einer zufriedenstellenden Lösung des Konflikts seine Beschwerde zurückziehen kann. DAs berichtet die „Börsen-Zeitung“.

Auch beim Beratungsprotokoll sieht das Papier wohl Erleichterungen vor. Demnach sollen die Kunden in bestimmten Fällen die Möglichkeit erhalten, auf das Protokoll zu verzichten. Dies könnte zum Beispiel bei kleinen Anlagesummen, bei regelmäßigen Beratungen zum gleichen Produkt oder zur gleichen Anlageklasse sowie bei Halten- und Verkaufsempfehlung der Fall sein.

Außerdem kritisieren die Sparda-Banken, dass das Protokoll vollständige Angaben des Kunden zur eigenen Person enthalten muss. Der Kunde müsse auch Angaben wie Beruf oder Einkommen verweigern dürfen, ohne dass das Protokoll deshalb ungültig wird, fordern sie.

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