Vorsicht, Schnecke kreuzt! © Getty Images
  • Von Redaktion
  • 17.06.2015 um 10:03
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 00:35 Min

In der Ausbildung lernen angehende Versicherungsvermittler beim Thema Kfz-Versicherung stets, dass für alle Tiere kleiner als Hund nicht gebremst werden darf. Ein Urteil des Landgerichts Paderborn besagt aber etwas anderes: Wer für Tiere bremst, hat keine Schuld bei Auffahrunfällen. Allerdings gibt es doch eine Einschränkung.

Der Gedanke der Versicherungswirtschaft ist schnell erklärt: Das Risiko, durch eine Vollbremsung für ein Tier Auffahrunfälle zu verursachen, ist hoch. Muss der Vollbremser dann für den Schaden zahlen? Nicht unbedingt.

Denn das Landgericht Paderborn entschied schon vor einigen Jahren, dass Autofahrer, die für ein Tier bremsen, nicht fahrlässig handeln (Aktenzeichen 5 S 181/00). Allerdings bezieht sich das auf das Autofahren in Ortschaften. Hier müssten Fahrer immer mit Tieren auf der Fahrbahn und plötzlichen Bremsmanövern rechnen. In desen Fällen gilt also: Wer auffährt, hat Schuld – und dessen Kfz-Versicherung muss den Schaden bezahlen.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort