Versicherte checken ihre Unterlagen: 2025 ändert sich einiges für Versicherte bei ihren Versicherungsverträgen. © katemangostar / Freepik
  • Von Barbara Bocks
  • 16.12.2024 um 13:00
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Im Jahr 2025 gibt es einige Veränderungen bei gängigen Versicherungen. Der Versicherer-Verband GDV hat die wichtigsten für das kommende Jahr herausgesucht und erklärt. Diese sieben Änderungen sollten Versicherte auf dem Schirm haben.

3. Altersvorsorge: Neue Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung
Mann und Frau besprechen gesetzliche Rente: Für die gesetzliche Rente gelten 2025 neue Beitragsbemessungsgrenzen. Foto: pch.vector / Freepik
Mann und Frau besprechen gesetzliche Rente: Für die gesetzliche Rente gelten 2025 neue Beitragsbemessungsgrenzen. Foto: pch.vector / Freepik

Für die gesetzliche Rentenversicherung gelten ab Anfang 2025 neue Beitragsbemessungsgrenzen (BBG). Versicherte in der allgemeinen Rentenversicherung und ihre Arbeitgeber müssen Beiträge bis zu einem Bruttoeinkommen von 8.050 Euro im Monat zahlen. Wer mehr verdient, muss für den Teil seines Bruttogehalts oberhalb dieser Einkommensgrenzen keine Rentenversicherungsbeiträge zahlen.

In der knappschaftlichen Rentenversicherung steigt die Einkommensgrenze auf 9.900 Euro.  Die Beitragssätze bleiben hingegen konstant bei 18,6 beziehungsweise 24,7 Prozent.

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Barbara Bocks

Barbara Bocks ist seit 2011 als Journalistin im Wirtschafts- und Finanzbereich unterwegs. Seit Juli 2024 ist sie als Redakteurin bei der Pfefferminzia Medien GmbH angestellt.

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