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Rettungshubschrauber: Eine Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt die Kosten für den Transport ins Krankenhaus. © Pixabay
  • Von Hannah Dudeck
  • 15.06.2020 um 09:51
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lesedauer Lesedauer: ca. 00:55 Min

Viele europäische Länder haben ihre Einreisebeschränkungen bereits aufgehoben. Urlaub im Ausland ist damit wieder möglich. Der Bund der Versicherten erklärt, was Reisende in Corona-Zeiten bei ihrer Auslandsreisekrankenversicherung beachten sollten.

Wer ins Ausland fährt, sollte auf jeden Fall vorher eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen, rät der Bund der Versicherten (BDV). Die Versicherung übernimmt die Kosten für medizinisch notwendige Heilbehandlungen im Ausland. „Das gilt auch für eine Erkrankung an Covid-19, zumindest dann, wenn Pandemien in den Versicherungsbedingungen nicht ausgeschlossen sind“, sagt BDV-Pressesprecherin Bianca Boss. Versicherten rät sie daher, sich vor Reisebeginn das Kleingedruckte anzuschauen.

Wer im Urlaub an Corona erkrankt, kann aber nicht unbedingt früher abreisen. „Die Frage eines Rücktransports kann unter Umständen dadurch erschwert sein, dass bei einer nachgewiesenen Covid-19-Erkrankung von den Behörden vor Ort Quarantänemaßnahmen und Reiseverbote ausgesprochen werden“, sagt Boss.

Frühere Abreise nicht versichert

Generell ist eine frühere Rückreise meist nicht mitversichert. Möchten Reisende das Land aufgrund der Pandemie oder einer Reisewarnung frühzeitig verlassen, müssen sie die Kosten selbst tragen. Versichert ist laut Versicherungsverband GDV in der Regel nur ein medizinisch notwendiger Rücktransport. In besseren Tarifen zahlen Versicherer zudem auch bei medizinisch sinnvollen Rücktransporten.

Zu den Leistungen, die eine Reisekrankenversicherung übernimmt, gehören – unabhängig von Corona – Kosten für eine ambulante ärztliche Behandlung, schmerzstillende Zahnbehandlungen, die Unterbringung und Verpflegung bei einem Krankenhausaufenthalt, der Transport zum nächsten Krankenhaus durch den Rettungsdienst sowie ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel. Auch Überführungskosten im Todesfall oder Kosten für die Bestattung im Ausland übernimmt die Versicherung bis 10.000 Euro.

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Hannah Dudeck

Hannah Dudeck arbeitete von April bis Juni 2020 als freie Redakteurin für Pfefferminzia.

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